Sehr geehrte Frau Bader,
2009 habe ich vor Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sowie die Personen- und Vermögenssorge zugesprochen bekommen. Meine damalige Lebensgefährtin hat nun nur noch das Umgangsrecht. Welches sie ca. 3 - 4. Mal im Jahr durch einen Besuch warnimmt. Nun möchte Sie das Ihre Tochter in den Sommerferien mal ne Woche oder 2. bei Ihr verbringt. Dies möchte ich aber nicht aufgrund der Vorgeschichte. Meine Tochter wird im Juni 14 Jahre alt.
Meine Frage ist jetzt, habe ich das letzte Wort in dieser Sache?
Vielen Dank im vorraus.
Kayu
von
Kayu
am 16.05.2015, 16:10
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann ich Übernachtungen verbieten ?
Hallo,
ich würde zuerst einmal überlegen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dann würde ich mit dem Kind selber sprechen. Und wenn ich dann zu dem Ergebnis, dass es nicht gut für das Kind ist, würde ich absagen. Dann muss die Kindsmutter klagen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.05.2015
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann ich Übernachtungen verbieten ?
Ja, wenn es keine anders lautende Vereinbarung gibt, dann musst du einer Änderung des Status Quo nicht zustimmen, sondern kannst darauf warten dass die KM evtl klagt.
von
Pamo
am 16.05.2015, 17:11
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann ich Übernachtungen verbieten ?
hi,
mit 14 kann die Tochter aber weitestgehend selber entscheiden.
floe
von
la-floe
am 16.05.2015, 17:29
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann ich Übernachtungen verbieten ?
Heißes Alter. Und ich würde mit dem Kind sprechen was es selbst will.
Will es und Du verweigerst, dann kann es der Anfang vom Ende sein und Du verlierst sie ganz, wenn die Mutter es drauf anlegt.
Alltag und Regeln gegen das coole spaßige Unbekannte.
Rechtlich hätte die Mutter bei Willen des Kindes ( welches hohen Wert hat vor Gericht in dem Alter ) auch alle Chancen Urlaube durchzusetzen.
Was will also das Kind und weswegen genau bist Du dagegen ?
von
Sternenschnuppe
am 16.05.2015, 20:00