Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit September geschieden. In der Scheidung wurde lediglich beschlossen und festgehalten das meine Exfrau und ich das geteilte Sorgerecht haben. Nun möchte ich meine Kinder zu mir holen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht schriftlich geregelt. Kann ich meine Kinder zu mir nehmen? Habe ich eine Chance das ich sie bekomme? Herzlichen Dank schonmal

von Anonym666 am 21.04.2014, 18:32



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht

Hallo, das ABR bekommt idR der, bei dem die Kinder den Lebensmittelpunkt haben. Das müssten Sie im Zweifel gerichtlich klären lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2014



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht

Dann musst Du das alleinige Aufentshaltsrecht beantragen. Die Scheidung ist durch und Du also schätzungsweise seit mindestens einem Jahr ausgezogen ohne die Kinder. Aus welchem Grund sollen sie nun bei Dir wohnen?

von Sternenschnuppe am 21.04.2014, 19:40



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht

Du hast genauso viel "Recht" dass die Kinder bei Dir wohnen wie bei der Mutter. Die Frage wird aber bei der Klage auf ABR sein: Was genau bringt es den Kindern MEHR wenn Du das ABR alleine ausübst und die Kinder bei Dir wohnen? Besteht aktuell Kindeswohlgefährdung? DU iwrst begründen mpssen, warum Du die aktuelle Situation ändern willst und warum es dann besser für die Kinder ist. Gruss Désirée

von desireekk am 22.04.2014, 12:02



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht

Und genau das ist es eben! Es ist als Vater immer schwer so etwas zum Ausdruck zu bringen, denn in den meisten Fällen wird immer direkt drauf rumgehackt, dass man doch der Mutter nicht die Kinder "wegnehmen" kann! Das sie mir aber quasi ja auch weg genommen worden sind in dem sie weg ist und das auch nicht jede Mutter eine Mutter ist - das geht leider meist in solchen Beantwortungen unter. Ja, ich habe erhebliche Gründe dafür, ich bin kein Rabenvater und würde die niemals Kinder aus einem glücklichen/zufriedenen Umfeld rausholen!

von Anonym666 am 22.04.2014, 14:11



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht

wenn du gute gründe hast und den kindern ein solides stabiles, betreuungsgesichertes umfeld bereiten kannst, zb teilzeit arbeitest und die kinder auch zu dir wollen ( manchmal wird auch die meinung der wille der kinder berücksichtigt ) wirst du es schaffen! ein anwalt kann nicht schaden! alles gute!

Mitglied inaktiv - 22.04.2014, 15:29



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht

Die Kinder meines Mannes leben bei uns, finde es also durchaus gut wenn Kinder auch beim Vater leben. Die Frage, auch dann vom Gericht bleibt. Warum fällt es Dir jetzt erst auf dass sie bei Dir leben sollen ? Wer ist ihre Hauptbezugsperson und wieso hast Du nicht sofort reagiert als sie mit den Kindern ging ? Jetzt musst Du Kindeswohlgefärdung nachweisen oder sie selbst müssen sich so je nach Alter vor Gericht äußern. Was wollen denn Deine Kinder ?

von Sternenschnuppe am 22.04.2014, 18:17



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht

Auch wenn es nach Klischee klingt, meine Exfrau hat einfach durch soviel Lug und Trug alles gut aussehen lassen. Das die Kinder dort nicht ewig gut aufgehoben sind ist mir schon lange klar. Wir (meine Freundin und ich) hatten aber keinerlei Unterstützung. Zwischenzeitlich sind sogar die Eltern meiner Exfrau auf mich zugekommen, da sie den Zustand ihrer Enkel nicht mehr mit ansehen können. Es gab ein langes, klärendes Gespräch und wir haben nun halt auch Menschen, die uns unterstützen weil sie es nicht mehr mit ansehen können. Der Anwalt ist informiert und morgen werde ich mit ihm telefonieren!

von Anonym666 am 22.04.2014, 19:02



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht

Dann viel Erfolg. Mein Mann hat viele Jahre gebraucht bis seine Mädels hier waren. Und es kam auch nur so weil sie es beide wollten. Wollen die Kinder denn zu Euch ? Was ihre Eltern sagen ist im Übrigen völlig egal, sowas wird gern als schlecht machen gewertet. Lass dies also. Es zählt nur das was unmittelbar die Kinder gefährdet.

von Sternenschnuppe am 22.04.2014, 19:51



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht

Die Kids sind gerne bei uns, hängen sehr an meiner Freundin und sind bei uns völlig ausgeglichen! Sie würden gerne hier wohnen. Haben wahrscheinlich noch Angst. Die Große (7) wollte schon einmal zu uns, aber ihre Mutter hat ihr dann gesagt "wenn du zum Papa gehst darfst du deinen Bruder nicht mehr sehen, zu mir kommst du nicht alle 2 Wochen!" Seit dem ist sie völlig eingeschüchtert :-(

von Anonym666 am 22.04.2014, 20:37



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht

Nett, so ein Exemplar hatten wir hier auch. Also, meins nur gut, aber richtige Dich auf einen laaaaangen Weg ein. Viele viele Richter sind nach wie vor der Meinung dass die Kinder zur Mutter gehören. Richte Dich auf oben genannte Fragen ein. Nutze jeden Umgang der sich bietet, egal wie krank Du bist. Wenn der nicht funktioniert zeitgleich Umgangsregelung einklagen. Mit Ferien etc. Und dann schauen was man hat und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Was für Dinge macht sie denn aber die das Kindeswohl gefährden ? Da musst Du zumindest vor Gericht konkreter werden.

von Sternenschnuppe am 22.04.2014, 20:49



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht

Kann ich dich hier auch privat anschreiben? Möchte solche Dinge nicht unbedingt öffentlich ansprechen!

von Anonym666 am 22.04.2014, 21:39



Antwort auf: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht

Ja. Es gibt private Nachrichten. Meist wenn man in eines der Elternforen geht dann auf der linken Seite. Vor Gericht ist es halt entscheidend es zu benennen. Wir hatten auch etliche Punkte von denen wir dachten. Für das Gericht war das alles unbedeutsam. Daher, das A und O ist der regelmäßige Umgang und eine gute Bindung zu Dir ohne in irgendeiner Art schlecht über die Mutter zu sprechen. Reicht ja wenn sie das über Dich vermutlich macht.

von Sternenschnuppe am 22.04.2014, 21:50



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