Hallo Frau Bader Mein Mann und ich leben getrennt. Ich möchte zu meinen neuen Partner ziehen (250 km entfernt). Mein Sohn möchte mitkommen. Zu seinem Vater hatte er nie ein enges Verhältnis. Unsere Tochter möchte beim Vater bleiben. Mein Mann ist mit dem Umzug einverstanden, möchte allerdings dass wir das jeweilige alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Wir sind uns also einig. Er möchte dies allerdings schriftlich festgehalten haben, aber außergerichtlich. Reicht hier ein Gang zum Jugendamt, die unsere Vereinbarung schriftlich festhalten? LG Mirze
von Mirze am 31.05.2016, 09:50