Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe seid Mai aufgrund von Betreuungsmöglichkeit meiner großen Kinder meine Arbeitszeit von 15 h auf 25 h pro Woche aufgestockt.
Nun möchte mir meine Frauenärztin aus verschiedenen Gründen ab 15. Juli ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Ich verdiene ab Mai etwas mehr da mehr Arbeitszeit und würde regulär ab Ende September in den Mutterschutz gehen, für das Mutterschaftsgeld wird ja der Lohn der letzten drei Monate herangezogen, was dem höheren Einkommen entspräche, bei einem Beschäftigungsverbot ist das dann genauso? Ich würde Mai Juni und halben Juli für die höhere Arbeitszeit verdienen und dann ins BV gehen, wird dann der Lohn für die 25 h Arbeitszeit weiter bezahlt oder ein Durchschnittslohn aus den letzten Monaten...? Falls ja würde es den Mutterschaftslohn während des BV ja senken und das hätte wieder Auswirkungen auf das Elterngeld, sodass ich durch das individuelle BV finanzielle Einbußen hätte.
Vielen Dank!
von
B.Verena
am 09.06.2017, 21:39
Antwort auf:
Arbeitszeit-Erhöhung und Mutterschaftslohn
Hallo,
ich verstehe Ihre Frage leider gar nicht. Wieso will sie ein Beschäftigungsverbot erst ab Mitte Juli ausstellen? Besteht dann plötzlich eine Gefährdungssituation?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2017
Antwort auf:
Arbeitszeit-Erhöhung und Mutterschaftslohn
Kompliment, Du hast eine Hellseherin als Ärztin ;-)
Du würdest dann im BV das Geld für 25 Stunden erhalten.
Mitglied inaktiv - 10.06.2017, 13:18
Antwort auf:
Arbeitszeit-Erhöhung und Mutterschaftslohn
In meinem Arbeitsbereich (Musical) treten ab Mittel Juli Veränderungen ein (geht in Richtung Tournee) für die ein Beschäftigungsverbot (individuelles) in Betracht kommt. Nähers möchte ich dazu nicht schreiben. Mein Arbeitgeber wäre damit einverstanden und begrüßt dieses da er mich nicht anderweitig einsetzen kann (Büro, Orga). Da viel Arbeit anfällt / angefallen ist habe ich in Absprache mit meinem AG auch im Hinblick auf einen Ausfall zur Mutterschutzfrist meine Arbeizszeit erhöht, dies aber nicht schriftlich fixiert, als ab Mai 25 h ebenso Juni evtl. noch den ganzen Juli und nun meine Frage : zielt das Gehalt im BV auf mein letztes ab, also die 25 Stunden?
von
B.Verena
am 13.06.2017, 08:57