hallo, ich habe folgende frage, mein arbeitsvertrag endet im Mutterschutz. Mutterschutz beginnt am 03.11.2016, der arbeitsvertrag endet am 08.11.2016 geburtstermin ist der 15.12.2016. verstehe ich das richtig, ab 09.11.2016 würde ich somit krankengeld in höhe von 60% bekommen? das fließt ja somit ins elterngeld mit ein? von einer freundin habe ich gehört, dass sie ihren arbeitgeber gebeten hat ihren befristeten vertrag zu verlängern, somit bekommt sie natürlich mehr elterngeld, funktioniert das so einfach? LG
von mialo am 21.06.2016, 14:24