Hallo,
ich habe eine Frage, ich bin in der 6SSW, und würde am 1.10.16 in meinem neuen Arbeitsverhältnis anfangen. Hier mein Problem, ich habe von meinem Arzt ein Arbeitsverbot bekommen, da ich in der Pflege arbeite.
Es wurde mit dem Arbeitgeber bis jetzt nur eine Vorvereinbarung unterschrieben, in der Steht auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wird, alle weiteren Sachen werden im Arbeitsvertrag geregelt den ich jeder erst irgendwann im laufe des Oktobers bekomme.
So meine Frage, ist diese Unterschriebene Vorvereinbarung als Vertrag anzusehen und kann ich ohne Probleme ins Arbeitsverbot gehen.
Oder sollte ich erst ein paar Wochen arbeiten ohne Rücksicht auf Gefahren (kranke Patienten)? was ich nicht möchte.
Bin etwas Ratlos.... Vielen Danke
von
Missbay
am 19.09.2016, 06:15
Antwort auf:
Arbeitsverbot vor dem ersten Arbeitstag
Hallo,
Sie können ins BV gehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2016
Antwort auf:
Arbeitsverbot vor dem ersten Arbeitstag
Ärzte sind nicht dafür zuständig, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Wenn du sonst keine Beschwerden hast, darf der Arzt das Beschäftigungsverbot gar nicht ausstellen.
Du musst deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt geben und er macht die Gefährdungsbeurteilung und schließt die Gefährdungen aus. Das geht auch in Pflegeberufen.
Wenn du das ärztliche Beschäftigungsverbot vorlegst, darf der Arbeitgeber es, wenn er möchte, anzweifeln. Da dir medizinisch nichts fehlt, ist das Attest auch so nicht haltbar.
Es macht sich sehr schlecht, wenn man am ersten Arbeitstag schon mit einem Attest kommt, und das ohne jeden medizinischen Grund! Ich würde das Attest nicht vorlegen und statt dessen dem Arbeitgeber die Gelegenheit geben, eine passende Tätigkeit anzubieten.
Mitglied inaktiv - 19.09.2016, 08:01