Guten Tag, vor einigen Wochen schrieben wir zu dem Thema Arbeitslosigkeit und Elternzeit. Heute habe ich hierzu erneut eine Frage. Der Einfachheithalber nochmal kurz die Eckdaten. 2006-2015 durchgängig angestellt(immer befristet) Arbeitslos zum 01.01.15 aufgrund Fristablauf 01.01.15-19.02.15 Arbeitslosengeldbezug Ab 20.02.15-23.03.16 Mutterschutz und Elternzeit Seit 24.03.16 Bezug von Arbeitslosengeld für 30 Std (Betreuung des Kindes durch Schwiegermutter täglich von 12-18 Uhr) Kindergartenplatz zum 15.03.17 45 Stunden Meine Frage ist nun folgende: Finde ich nun einen wunderschönen Job, trete ihn an, und dann stellt sich heraus, das meine Kinderbetreuung nicht klappt , kann ich dann wieder ohne Schwierigkeiten zurück in die "Elternzeit (ohne Bezüge)". Krankenversicherung kann ich ja jederzeit wieder zurück in die Fsmilienversicherung. Das ist sicher und geklärt. Meine Frage bezieht sich auf das Arbeitslosengeld. Ich melde mich ja einfach ab, mache einen Aufhebungsvertrag, und bin Hausfrau ohne Einkommen. Kann ich zu einem Späteren Zeitpunkt, zB nach der Eingewöhnung im Kindergarten mich wieder arbeitslos melden und Leistungen beziehen? Anspruch hab ich ja für 12 Monate. Diese würden dann sozusagen nur pausieren?
Mitglied inaktiv - 18.04.2016, 11:22