Arbeitslosengeld nach Elternzeit, Tagesmutterkosten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslosengeld nach Elternzeit, Tagesmutterkosten

Hallo Frau Bader, leider muss ich, aus verschiedenen Umständen und Gründen, meine Elternzeit vorzeitig beenden, bzw. eher wieder arbeiten gehen, als erhofft. Vorweg: Ich bin zweifache Mutter, Tochter fast 4, Sohn 1 1/2 Jahre. Meine Tochter hat einen Kita Platz von 7.30-.13.30Uhr. Das bedeutet, da mein Mann Vollzeit ( 7-17 Uhr) arbeitet, ich muss in diesem Zeitraum eine Stelle finden. Möchte mit 50-70% Stellenumfang arbeiten. Bin Heilerziehungspflegerin, sollte möglich sein, kann leider jedoch etwas Zeit dauern, bis ich "die richtige" Stelle gefunden habe. Wir sind leider keine Millionäre, also auf Geldeinnahmen angewiesen. Nun sagte mein Mann, dass ich mich doch arbeitslos melden kann, wenn ich nicht direkt einen Job finde. Das wirft aber bei mir ( war zum Glück noch nie in der Situation ALG zu beziehen) einige Fragen auf. 1) Wie wird das ALG berechnet, nach Elternzeit? 2)War vorher Vollzeit arbeiten. Erhalte ich dann "nur" 50-70% vom ALG, da ich dem Arbeitsmarkt nur in dem Umfang zur Verfügung stehe? 3) Wenn mir das Arbeitsamt eine Stelle anbietet, diese aber nicht mit den Zeiten wie oben beschrieben vereinbar ist, wird mir dann das ALG gekürzt, wenn ich diese Stelle aus besagten Gründen ablehne? 4) Mein Sohn würde vorübergehend von meiner Schwiegermutter (Rentnerin) betreut, bis ich eine Tagesmutter gefunden habe. Also für die Zeit von Jobantritt bis Tagesmutter- Betreuungsstart. a) wird das vom Arbeitsamt akzeptiert? b) sind Tagesmütter teurer als Kita´s`, oder zahle ich den selben Beitrag wie in einer Kita? Ich danke Ihnen vorab für ihre Mühen! Lg

von choizz am 08.08.2015, 11:48



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach Elternzeit, Tagesmutterkosten

Hallo, 1. Fiktiv 2. Ja 3. Nein 4. a. Wenn sie es tatsächlich tut, ja - was ist mit Kind 2? b. Das müssen Sie mit der Gemeinde klären Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2015



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach Elternzeit, Tagesmutterkosten

ALG erhältst Du in der Höhe, in der Du Stunden anbietest. Du schreibst Elternzeit, also hast Du noch einen Arbeitgeber ? Auch dieser kann Teilzeit nur unter gewissen Bedingungen ablehnen. Schwiegermutter langt dem Amt als Nachweis vorerst. Anspruch auf einen Platz gibt es ab einem Jahr, Tagesmütter die nicht privat sind, werden genauso bezuschusst wie ein Kindergartenplatz. Es bleibt der normale Elternbeitrag.

von Sternenschnuppe am 08.08.2015, 11:56



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach Elternzeit, Tagesmutterkosten

Danke schonmal! Was ist denn mit einer Kürzung des Geldes, wenn ich eine vom Amt angebotene Stelle ablehnen muss, aufgrund von nicht passenden Arbeitszeiten!? Ich kann ja nur in der Zeit zwischen 7.30-13.30 arbeiten!

von choizz am 09.08.2015, 10:00



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach Elternzeit, Tagesmutterkosten

Da gibt es keine Kürzungen, genau den Zeitrahmen gibst Du beim Amt an.

von Sternenschnuppe am 09.08.2015, 10:24



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