Sehr geehrte Frau Bader,
mein befristeter Arbeitsvertrag läuft während des Mutterschutzes aus. Ich habe fünf Jahre nicht selbsttändig mit Festvertrag bei dem Arbeitgeber gearbeitet und damit Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ich überlege nun, ob ich entweder ein Jahr lang Basiselterngeld nehme oder zwei Jahre Elterngeld Plus und dazu selbstständig arbeite.
Hätte ich nach zwei Jahren Elterngeld Plus noch den gleichen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 in der selben Höhe? Und wie wäre es zum Beispiel bei einer Mischform aus Basiselterngeld und Elterngeld Plus und eineinhalb Jahren?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße!
von
leylala
am 02.08.2017, 22:09
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elterngeld
Hallo,
Sie können bis zu drei Jahren zu Hause bleiben und bekommen da noch Arbeitslosengeld 1, das jedoch dann eventuell fiktiv bestimmt wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2017
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Elterngeld
Eine Befristung ist maximal auf 2 Jahre (insgesamt, also egal ob ein Vertrag oder drei Folgeverträge) möglich.
Also kann es leider nicht sein, dass Ihr Vertrag nach 5 Jahren ausläuft.
[+ Für einen reibungslosen Ablauf mit ALG MÜSSEN Sie sich mindestens 3 Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrages arbeitssuchend melden, sonst werden Sie erstmal gesperrt.]
Sie können Elterngeld(Plus) "aufstocken" durch eigene Arbeit, aber nicht durch ALG. Das wäre ja zu schön.
Sie können "mischen" wie Sie möchten, das geht eigentlich ganz klar aus dem Antrag hervor. Also 6 Monate Basis und dann bis zu 16 Plus (je nach Partnerschaftsbonus), so würden Sie auf 1,5 Jahre kommen.
von
Kristiiin
am 04.08.2017, 12:59