Arbeitslosengeld bei Schwangerschaft m. Arbeitsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitslosengeld bei Schwangerschaft m. Arbeitsverbot

Hallo, meine Schwiegertochter in Spee ist schwanger (Stichtag 20. September) und ihr befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Juni aus. Sie wollte sich natürlich zeitig arbeitslos melden. Die telefonische Auskunft vom Arbeitsamt war - sie ist schwanger und somit nicht vermittelbar und damit keine Aufnahme. Ich habe im Internet viel gelesen, dass sie sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden soll und Arbeitslosengeld bekommt. Gibt es dafür einen Gesetzestext, auf den man sich beziehen kann? Was gibt es sonst für eine Möglichkeit? Herzlichen Dank Ich habe gerade noch erfahren, dass Sie ein Arbeitsverbot hat.

von Oma012012 am 28.03.2014, 11:00



Antwort auf: Arbeitslosengeld bei Schwangerschaft m. Arbeitsverbot

Hallo, ich an ihrer Stelle würde es, wenn man ihr keinen Termin gibt, schriftlich mitteilen. Per Einschreiben mit Rückschein. Habe schon häufiger gehört, dass es sonst hinterher heißt, es gibt keine Leistungen weil nicht mitgeteilt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.03.2014



Antwort auf: Arbeitslosengeld bei Schwangerschaft m. Arbeitsverbot

Hallo, sie muss sich unbedingt zeitig arbeitslos melden. Was soll denn die Aussage, dass sie aufgrund von Schwangerschaft nicht aufgenommen wird, weil sie nicht vermittelt werden kann? Schwangerschaft ist doch keine Krankheit. Ich würd persönlich hingehen und den Antrag schriftlich stellen. Nicht abweisen lassen. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 28.03.2014, 21:28



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