Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich bzgl. einer Frage zur Steuerklasse/Steuerklassenwechsel an Sie. Bis Januar 2014 habe ich Steuerklasse 3 gehabt, mein Mann Steuerklasse 5. Die Steuerklassen wurden zum Februar 2014 getauscht, da ich noch in Elternzeit war und Elterngeld bekommen habe und wir so netto mehr zur Verfügung hatten. Nun ist es so, dass ich nach Beendigung meiner Elternzeit dieses Jahr arbeitslos sein werde (befristeter Vertrag). Für die Beantwortung folgender Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar: 1. Es heißt ja im Merkblatt für Arbeitslose (und auch im SGB) dass die Steuerklasse für die Berechnung zugrunde gelegt wird, die am Anfang des Jahres bestand. Wäre dass bei mir dann Steuerklasse 3 (hatte ich im Januar) oder Steuerklasse 5 (ab Februar bei )? 2. Kann die Steuerklasse noch gewechselt werden und wenn ja, bis wann sollte das spätestens passieren? Vielen Dank.
von Inni77 am 06.08.2014, 21:37