Frage: Arbeitslos und Schwanger

Hallo Frau Bader. Ich hoffe Sie können mir helfen. Seit 01.03.2015 bin ich arbeitssuchend ALGI. Letzte Woche erfuhr ich das ich schwanger bin (ich habe schon eine 2jahrige Tochter). Es müsste nun die 6.woche sein und es war nicht geplant und trotzdem so schön. Nun bekomme ich Ängste was das finanzielle angeht. Mein ALG1 endet am 28.2.2017 und auch da ist der Entbindungstermin.Mein Freund hat ca.1500 € netto. Würde ich trotzsem diesen Mindestsatz von 300 € bekommen oder bekomme ich garnichts und muss Harz4 beantragen? Das macht mich ganz fertig und ich hoffe so sehr Sie können mir helfen. Beste Grüße Sandra

von Sannisunshine87 am 29.06.2016, 12:35



Antwort auf: Arbeitslos und Schwanger

Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Das ist aber problematisch und wird von vielen Ämtern anders gehandhabt. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2016



Antwort auf: Arbeitslos und Schwanger

Du meinst sicherlich ALG1 seit 2016 oder ? Hast Du Betreuung für das Kind ? Dann suche Dir so rasch es geht einen Job. Was hast Du gelernt ? Jeder Euro Einkommen zählt nun um mehr als 300€ Elterngeld zu bekommen. Die bekommt jeder. Würden bei Dir dann aber komplett als Einkommen gewertet. Ihr müsstet dann gemeinsam H4 oder anderes beantragen. Nicht Du alleine, es zählt das gesamte Einkommen von Euch.

von Sternenschnuppe am 29.06.2016, 12:40



Antwort auf: Arbeitslos und Schwanger

Ja sorry natürlich meine ich 2015 :) Ich war vor meiner tochter im Büro tätig. Bewerbe mich schon wie verrückt aber kann ja keinen Job zaubern :( Mir macht eben Sorge weil ET genau dann ist wenn ALG1 endet..muss ich mich dann auch beim jobcenter melden? Echt kompliziert Danke für Deine Antwort :)

von Sannisunshine87 am 29.06.2016, 12:48



Antwort auf: Arbeitslos und Schwanger

2016 mensch :D

von Sannisunshine87 am 29.06.2016, 12:57



Antwort auf: Arbeitslos und Schwanger

Normalerweise erhält man dann Mutterschutzgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse. Kenen sich andere aber besser mit aus und antworten sicherlich noch. Jobcenter müsst ihr zusammen sehen, ggf. reichen Wohngeld und Kindergeldzuschlag. Nach dem Elterngeld musst Du Deine Krankenkasse selbst zahlen wenn Du keine Arbeit hast. In erster Linie ist Dein Freund finanziell zuständig. Am besten wäre es aber natürlich nun Arbeit zu finden. Von der Schwangerschaft musst Du nix sagen.

von Sternenschnuppe am 29.06.2016, 13:03



Antwort auf: Arbeitslos und Schwanger

Hallo, Ihr könntet statt ALG 2 zu beantragen, auch Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag haben. LG luvi

von luvi am 29.06.2016, 22:13



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