Frage: Arbeitslos nach Elternzeit

Hallo ich hätte mal ein paar Fragen Es geht um eine Bekannte. Ihr Sohn ist 8 Monate alt und sie müsste ab November wieder arbeiten gehen, weil dann die EZ zu Ende ist. Nun findet sie aber keinen Krippenplatz für den Knaben und sieht sich deswegen gezwungen zu Hause zu bleiben. 1. Kann der AG ihr nun kündigen oder muss sie das selber machen (evtl. Begründung Arbeitsverweigerung oder so, weil sie ja nicht kommen kann) 2. Wenn sie selber kündigt, verhängt das Arbeitsamt dann eine Sperrzeit fürs ALG oder ist das ein schwerwiegender Grund (sie kann das Kind ja schlecht alleine lassen) 3. Könnte sie die EZ auch nachträglich verlängern lassen um ein weiteres Jahr und bekäme sie dann Finanziell irgendwas (Elterngeld ist ja durch, aber gibt es dann ne Unterstützung vom Amt oder sowas) Wäre für Hilfe wirklich dankbar.

Mitglied inaktiv - 29.06.2015, 10:48



Antwort auf: Arbeitslos nach Elternzeit

Hallo, sie hat einen Anspruch - soll sich an die Gemeinde wenden und unter Fristsetzung auffordern, einen Platz zur verfügung zu stllen. Sie sollte versuchen, die EZ zu verlängern, da sie aber keinen Anspruch drauf hat muss sie im Zweifel kündigen. ArbGeld 1 wird sie nicht bekommen - sie steht ja nicht dm Arbeitsmarkt zur Verfügung Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2015



Antwort auf: Arbeitslos nach Elternzeit

Es gibt den Rechtsanspruch auf eine Betreuung ab dem 1. Lebensjahr. "Ich finde keinen Krippenplatz" ist daher kein Grund für irgendwas. 1. Sie muß selber kündigen, denn der Grund liegt ja bei ihr. 2. Da beißt sich die Katze in den Schwanz: Wenn sie ALG1 beziehen will, muß sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, braucht sie eine Betreuung. Wenn sie eine Betreuung hätte, müßte sie nicht kündigen. 3. Sie kann die Erziehungszeit verlängern, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Sie bekäme Betreuungsgeld. Ansonsten steht ihr finanzielle Unterstützung durch den Kindsvater zu. Wenn der nicht oder nicht ausreichend leistungsfähig ist, müßte sie auf staatliche Leistungen zurückgreifen (Wohngeld, ALG2).

von Strudelteigteilchen am 29.06.2015, 11:26



Antwort auf: Arbeitslos nach Elternzeit

1. Ja, dir steht einer zu interessiert die Gemeinde aber herzlich wenig. Der einzig verfügbare ist mit der Bahn 1 Std. weg, da fährt sie 1 Std. da hin, bringt das Kind hin, fährt von da aus 2 Std. in die andere Richtung zur Arbeit kann also unmöglich pünktlich da sein (KiTa fängt um 8 an, Arbeit um 9, sie kann frühestens um 10 da sein) und müsste dann auch noch mind. 1 Std. früher Schichtende machen (nach grad mal 4 Std. Arbeitszeit) um noch pünktlich das Kind abholen zu können. Und das alles FALLS keine Bahn ausfällt (hallo? DB?) 2. Also bliebe dann nur Hartz4 weil sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht? 3. Also alleine verdient ihr Mann auf jeden Fall nicht genug. Aber ist ja schonmal gut, wenn das Amt dann was beisteuert, wenn sie kein EG mehr bekommt. Naja fair ist das alles nicht wirklich -.- aber Danke für die Auskunft

Mitglied inaktiv - 29.06.2015, 12:27



Antwort auf: Arbeitslos nach Elternzeit

Sie hat einen Rechtsanspruch, also zum Jugendamt, den Betreuungsplatz einfordern, notfalls nett drauf hinweisen das man sonst sich gezwungen sieht den Rechtsweg zu bestreiten. Allerdings hat sie keinen Anspruch auf einen Krippenplatz, und schon mal gar nicht auf den Wunschplatz. Sie kann das Kind auch zur Tagesmutter geben - was ich IMO in dem Alter eh in den meisten Fällen sinniger empfinde. Nicht alle Krippen haben einen guten Betreuungsschlüssel, da können die kleinsten, schüchternsten Kinder leicht untergehen. Alternativ, AG um Verlängerung der Elternzeit bitten, und dann schauen ob ihr Hartz4 zusteht. Evtl, je nach Einkommen des Vaters, auch Wohngeld, erhöhtes Kindergeld versuchen. Solange das Kind daheim betreut wird bzw keinen öffentlich bezuschussten Betreuungsplatz hat, kann sie auch Betreuungsgeld nehmen. Sofern die 14 Monate Elterngeld (also ihre und die des Vaters zusammen) durch sind. Kann sie nicht verlängern, dann muss sie kündigen. Evtl bekommt sie eine Sperre, evtl nicht. Sollte sie vorher mit dem Amt abklären, auch in Hinblick auf Betreuung. ALG1 bekommt sie aber eh nicht, da sie dafür den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Was sie nicht tut solange sie keine Kinderbetreuung nachweisen kann.

Mitglied inaktiv - 29.06.2015, 12:32



Antwort auf: Arbeitslos nach Elternzeit

Das hat die Gemeinde aber zu interessieren. Und eine Entfernung von einer Stunde ist nicht zumutbar. Schau mal da: http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2013-07/klagen-auf-kita-platz Da steht unter anderem das da: "Ein alternativer Kita-Platz muss in einer "zumutbaren Entfernung" liegen. Wie weit das sein darf, ist unklar: Die Spanne reicht verschiedenen Urteilen zufolge von maximal fünf Kilometern bis zu einer halben Stunde Fahrzeit." Wobei meines Wissens sogar die halbe Stunde inzwischen schon als "zu weit" einsortiert wurde, der Artikel ist von 2013, da gibt es aktueller Urteile. Aber wie man vorgeht, wenn die Kommune keinen geeigneten Platz zur Verfügung stellt, ist da recht gut beschrieben.

von Strudelteigteilchen am 29.06.2015, 13:15



Antwort auf: Arbeitslos nach Elternzeit

Ok, danke, das hilft ihr vllt schonmal weiter. Ansonsten wird sie es wohl mit dem anderen Weg versuchen müssen.

Mitglied inaktiv - 29.06.2015, 14:14



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