Frage: arbeitslos melden?

Sehr geehrte Frau Baden, ich befinde mich momentan in der 33 ssw und bin schon seit 3 jahnen in ElternzeIT. Meine Chefin und ich haben das Arbeitsverhältnis nun zum 1.9. Entgültig beendet. Da ich nun hörte das man sich arbeitslos melden soll bin ich verunsichert. Meine Chefin meinte da ich sowieso nicht arbeiten kann und ich die Elternteil von 3 Jahren wieder in Anspruch nehmen möchte bräuchte ich das nicht. Nun weiss ich nicht was ich tun soll. Haben sie evtl einen ratschlag?lg

von jessica_nbg am 27.09.2016, 19:11



Antwort auf: arbeitslos melden?

Hallo, das ist unglücklich. Sie hätten drei Mo. vor Beednigung Kontakt zur Agentur f Arbeit aufnehmen müssen wegen ArbGeld 1 bis zum Mutterschutz u MG. Versuchen Sie es schnellstmöglich - vllt. haben Sie Glück Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2016



Antwort auf: arbeitslos melden?

Nachtrag : bin ich verpflichtet mich arbeitslos zu melden?

von jessica_nbg am 27.09.2016, 19:13



Antwort auf: arbeitslos melden?

Nachtrag : bin über meinen Mann familienversichert

von jessica_nbg am 27.09.2016, 19:15



Antwort auf: arbeitslos melden?

Warum hast Du das gemacht ? Die hätte volles Mutterschutzgeld zugestanden, weiterhin freie Versicherung, neue Elternzeit etc, Jetzt bekommst Du eh eine Sperre beim Arbeitsamt. Du wärest unkündbar gewesen. Bedeutet. Kein Mutterschutzgeld in Höhe des alten Einkommens, kein ALG und keinen Job.

von Sternenschnuppe am 27.09.2016, 20:04



Antwort auf: arbeitslos melden?

Das war richtig blöde um es mal deutlich zu sagen. Ohne Arbeitgeber auch keine Elternzeit - bei wem willst Du die melden? Ok, Du musst Dir um Krankenversicherung keine Sorgen machen, weil du über deinen mann dich versichern lassen kannst. Aber Mutterschutzgeld bekommst Du bestenfalls nur die höchstens 13 € pro tag von der KK. Und das IMO auch nur dann wenn Du arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet bist. da du da aber auf jeden Fall eine Sperre bekommst, dürfte das problematisch werden. Mal ehrlich, Deine Chefin will Dich loswerden oder Du aufhören - warum auch immer. Warum dann nicht den Mutterschutz abwarten, die 3 jahre EZ bei der Chefin einreichen und dann innerhalb der EZ kündigen wenn ihr euch da wirklich einig seit. DAS !!! wäre weit besser gewesen. Dir würde es das Mutterschutzgeld sichern und zudem die Krankenversicherung bis zum Ende des Mutterschutzes, innerhalb des Elterngeld-Bezuges dann eh und die Chefin hätte auch keinen Verlust weil sie das Geld eh von der KK wieder bekommt. Also mit der Chefin reden und hoffen das sie ein Einsehen hat. Kannst ihr ja vorschlagen das sie die Kündigung einfach auf einen Zeitpunkt nach dem ET plus ein paar Tage datieren kann oder besser noch nach dem Mutterschutz. Aber ich denke das ist eh gelaufen wenn dir jetzt erst ein Monat später auffällt das das blöde gelaufen ist.

Mitglied inaktiv - 27.09.2016, 20:25



Antwort auf: arbeitslos melden?

Mir hat das vorher keiner gesagt das ich das beantragen muss. Die Chefin selber rain hat mir glaubhaft gemacht sie würde dieses jahr noch in Rente gegen. Und ja ich War so blöd und gutgläubig und habe ihr vertraut.

von jessica_nbg am 27.09.2016, 21:06



Antwort auf: arbeitslos melden?

Der Zug ist abgefahren, die Krankenkasse ja auch informiert. Das nun rückgängig zu machen wäre Sozialbetrug. Du bist dann jetzt halt Hausfrau. Auch nicht schlimm, Du wolltest ja auch erst einmal nicht arbeiten. Viel Geld ist leider dadurch verloren. Finanzieren wird das aber keiner bis Du dem Arbeitsmarkt wieder mindestens 15 Stunden zur Verfügung stehst. Ist sie dann wirklich in Rente wird es auch keine Sperre geben dann, wenn es den Arbeitgeber eh nicht mehr gibt.

von Sternenschnuppe am 27.09.2016, 21:58



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