Hallo Frau Baader,
hallo an alle,
darf ein Vater, dem gekündigt bzw. selbst gekündigt hatte, den Unterhalt seines Kindes kürzen? Um wie viel Euro denn? Ist so etwas rechtens? An wen kann ich mich in so einem Fall wenden, um weitere Fragen und Unklarheiten klären zu können?
VG
Gabi
von
gaby67
am 10.07.2014, 09:10
Antwort auf:
Arbeitskündigung? Grund zur Unterhaltskürzung?
Hallo,
selber gekündigt: verschuldet, also keine Kürzung
nicht selber: Neuberechnung
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2014
Antwort auf:
Arbeitskündigung? Grund zur Unterhaltskürzung?
Wenn er selbst gekündigt hat oder durch Selbstverschulden gekündigt wurde, darf er den Unterhalt nicht kürzen, das ist dann sein eigener "Luxus". Wurde er wiederum unverschuldet gekündigt dann muss man den Unterhalt neu berechnen. Am besten auf dem JA eine Beistandschaft einrichten lassen, die klären das dann für dich.
von
Julisa
am 11.07.2014, 12:28