Hallo,
wenn ich schwanger bin und aus Arbeitsschutzgründen nicht mehr an meiner Stelle arbeiten darf (Kita), muss ich dann jede andere ange"botene" Stelle nehmen? Muss ich zum Beispiel in den Hort, auch wenn ich dort nachmittags länger arbeiten muss (ist mit meinen beiden anderen Kindern schwierig)? Oder darf ich darauf bestehen, zum Bsp. im Amt arbeiten zu können?
Vielen Dank!
von
lenirettig
am 31.03.2014, 12:00
Antwort auf:
Arbeitschutz - andere Stelle Pflicht?
Hallo,
grds darf der AG Sie im Rahmen des Vertrages umsetzen.Wegen der Zeiten kommt es auf den Vertrag an
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.04.2014
Antwort auf:
Arbeitschutz - andere Stelle Pflicht?
Wenn die Arbeitszeiten mit Deinem Arbeitsvertrag und dem MuSchG vereinbar sind, dann musst Du die Arbeit machen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 31.03.2014, 15:11
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Arbeitschutz - andere Stelle Pflicht?
ging mir damals genauso, wurde in den hort versetzt während der Schwangerschaft und ja du musst es annehmen denn ich denke dir arbeitszeiten entsprechen ja dem MuSchG.
von
Schlumpfinchen1980
am 31.03.2014, 15:17
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Arbeitschutz - andere Stelle Pflicht?
Hallo, Du mußt nicht mehr Arbeitsstunden arbeiten, wie in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart sind.
von
EvaMaria1977
am 02.04.2014, 09:54