Hallo Frau Bader
Ich bin nun im Januar am ende meiner 3 jährigen Elternzeit.
Meine Frage wäre, wann mein erster Arbeitstag wäre. Ist das laut ärztlicher Bescheinigung der voraussichtliche errechnete Geburtstermin oder der Tag andem das Kind dann geboren wurde. Mein kind ist 3 Wochen vor errechnetem Termin zur Welt gekommen.
Vielen Dank
von
nesthaekchen
am 14.10.2014, 20:29
Antwort auf:
Arbeitsbeginn nach Elternzeit
Hallo,
der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2014
Antwort auf:
Arbeitsbeginn nach Elternzeit
Am 3. Geburtstag des Kindes ist der erste Arbeitstag.
Ab dann ist das Kind im vierten Lebensjahr und die 3 Jahre Elternzeit verbraucht. Es zählt immer der tatsächliche Geburtstag.
von
Sternenschnuppe
am 14.10.2014, 21:30
Antwort auf:
Arbeitsbeginn nach Elternzeit
Danke sternenschnuppe!
von
nesthaekchen
am 14.10.2014, 22:32