Frage: Arbeitsbeginn nach Elternzeit

Hallo Frau Bader Ich bin nun im Januar am ende meiner 3 jährigen Elternzeit. Meine Frage wäre, wann mein erster Arbeitstag wäre. Ist das laut ärztlicher Bescheinigung der voraussichtliche errechnete Geburtstermin oder der Tag andem das Kind dann geboren wurde. Mein kind ist 3 Wochen vor errechnetem Termin zur Welt gekommen. Vielen Dank

von nesthaekchen am 14.10.2014, 20:29



Antwort auf: Arbeitsbeginn nach Elternzeit

Hallo, der erste Arbeitstag ist der 3. Geburtstag Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2014



Antwort auf: Arbeitsbeginn nach Elternzeit

Am 3. Geburtstag des Kindes ist der erste Arbeitstag. Ab dann ist das Kind im vierten Lebensjahr und die 3 Jahre Elternzeit verbraucht. Es zählt immer der tatsächliche Geburtstag.

von Sternenschnuppe am 14.10.2014, 21:30



Antwort auf: Arbeitsbeginn nach Elternzeit

Danke sternenschnuppe!

von nesthaekchen am 14.10.2014, 22:32



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