Sehr geehrte Frau Bader, Anfang Oktober 2016 wurde unser 3. Kind geboren. Die anderen Kinder sind im Juli 2015 und Oktober 2013 zur Welt gekommen. Vor der Geburt der Kinder befand ich mich in einem ungekündigten Angestelltenverhältnis, das auch weiterhin ungekündigt ist. Seit der Geburt des ersten Kindes bin ich in Elternzeit, habe also nicht gearbeitet. Die Elternzeit für das erste Kind und das zweite Kind hatte ich vorzeitig beendet. Der Arbeitgeber hat dem auch nicht widersprochen. Dennoch hat der Arbeitgeber keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für das 2. und 3. Kind gezahlt und auf der Arbeitgeberbescheinigung für das Elterngeld angekreuzt, dass kein Anspruch besteht. Besteht der Anspruch? Kann ich diesen einfordern (auch rückwirkend, bis wann?)? Würde der Arbeitgeberzuschuss auf das Elterngeld angerechnet werden? Nach meiner Berechnung wäre der Arbeitgeberzuschuss höher als das Elterngeld, wodurch eine rechtliche Auseinandersetzung Sinn machen würde. LG Anfrage2016
von Anfrage2016 am 18.10.2016, 13:04