Was muss der Arbeitgeber bei der Berechnung des Zuschusses berücksichtigen? Überstunden? Sonn- und Feiertagszulagen? Welch Monate werden zur Berechnung herangezogen? Seit 17.09.2014 individuelles Beschäftigungsverbot. Seit 02.02. 2015 Beginn der Mutterschutzfrist. Falls Monate vor dem Beschäftigungsverbot herangezogen werden, im Juni war ich mehrer Tage krank, bleibt dann der Juni unberücksichtigt. Wird statt dessen Mai berücksichtigt.
von susimaus am 17.02.2015, 03:42