Sehr geehrte Frau Bader, 1) ich habe 2 Jahre Elternzeitbeantragt und diese wuerde im Dezember 2016 zu ende gehen, sodass ich nach Plan ab Januar 2017 wieder arbeiten gehen wuerde. Nun habe ich aber ein Arbeitsangebot zum 01.07. bzw 01.10.2016 und weiss nicht, ob ich diesen in Vollzeit annehmen kann oder vorerst nur Teilzeit annehmen darf /sollte? Oder ich die Elternzeit zum spaeterem Zeitpunkt nehmen koennte,somit diese einfach mal nach hinten vreschiebe? 2)Wie sieht es in diesem Fall ebenfalls mit der Elterngeldzahlung aus? Mir wurden 14 Monate bewilligt, da ich alleinerziehend bin, weil mein Freund im Ausland lebt. Diese habe ich auf 2 Jahre halbiert. Sollte ich nun vorzeitig arbeiten gehen , steht mir die Auszahlung des gesamten Elterngeldes trotzdem zu, da die Berechnung des Elterngeldes ja grundsaetzlich auf dem ersten Jahr basiert und ich mir das auch im ersten Jahr voll auszahlen haette koennen, um im 2 Jahr von den Ersparnissen zu leben? 3)Wuerde mein Freund aus dem Ausland (Mexico) nach Deutschland ziehen, steht im Elternzeit zu? Vielen Dank fuer Ihre Hilfe
von Juditha am 29.04.2016, 13:04