Sehr geehrte Frau Bader, ich stehe gerade ein wenig "auf dem Schlauch". Folgende Vorgeschichte: Ich bin seit 2000 bei Arbeitgeber A beschäftigt. Da dieser mir nach meiner Elternzeit 2013 keinen adäquaten Posten anbieten konnte, hab ich dort meine Elternzeit um 2 Jahre verlängert (bis ANFANG Mai 2015). Mit seiner Genehmigung hab ich einen 20 Std. Nebenjob angenommen, auf diese 2 Jahre befristet (bis ENDE Mai 2015). Der überschneidende Monat sollte keine Hürde darstellen, da ich bestimmt einen Auflösungsvertrag mit Arbeitgeber B erwirken könnte. Nun ist es jedoch so, dass ich wieder schwanger bin. ET: 16.05.2015 Also genau der Zeitraum in dem ich die AG wieder wechseln sollte, dann aber schon im MuSchu bin! Faktisch müsste doch AG B bis Ende Mai mein Anteil zum Mutterschaftsgeld zahlen und ab Juni bis zum Ende AG A, oder? Die werden sicherlich nicht erfreut sein! Wie sehen Sie die Situation, bin wirklich ratlos... Schon mal vielen Dank fürs Lesen, Denise
von 3Mädelsmama am 10.09.2014, 10:24