Arbeitgeber will Elternzeit nicht verlängern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitgeber will Elternzeit nicht verlängern

Sehr geehrte Frau Bader, seit Juli 2006 bin ich bei meinem AG beschäftigt (erst an einem Standort, dann ist die komplette Firma nach Insolvenzanmeldung von einem neuen Chef übernommen worden, und 1,5 Jahre später haben meine alte und seine bisherige Firma fusioniert). Ich war zur Zeit der Insolvenzanmeldung 2010 schwanger mit unserem Sohn, der im Feburar 2011 geboren wurde. 2013 wurde ich erneut schwanger während meiner 3-jährigen Elternzeit. Diese habe ich vorzeitig beendet und bin direkt fließend in den Mutterschutz für unsere Tochter übergegangen. Unsere Tochter wurde im Januar 2014 geboren, und ich habe für sie direkt 2 Jahre Elternzeit, also bis Januar 2016 genommen. Zu meiner Firma hatte ich so gut wie keinen Kontakt, weil ich seit der Fusion einfach kein Zugehörigkeitsgefühl mehr dahin hatte und mein Chef vom Typ her leider nicht ganz einfach ist. Soweit die Vorgeschichte... Nun habe ich mich Ende August mit meinem AG in Verbindung gesetzt, um zu klären, wie es nach meiner 2-jährigen Elternzeit weitergehen könnte... Ein persönliches Gespräch fand im September in seinem Büro statt. Mein Wunsch war es, meine Elternzeit bis September 2016 zu verlängern und im Anschluß daran in Teilzeit für 20 Wochenstunden zurückzukommen. Mehr als 15 Festangestellte hat die Firma. Auf meine Frage hin, wie es denn personal- und arbeitsmäßig überhaupt aussehe, sagte mein Chef mir, daß er derzeit personalmäßig komplett besetzt sei. Eine Teilzeitarbeit für mich könne er sich aber ab September 2016 vorstellen. Ich sollte dann an zwei ganzen und einem halben Tag arbeiten. Dies hatte zur Folge, daß ich für unsere beiden Kinder nun Vollzeit-Kindergarten-Plätze für ab Sommer 2016 beantragt habe, die wir uns eigentlich nur erlauben können, wenn ich dann auch tatsächlich wieder arbeiten gehe. Meinem Chef habe ich mündlich während unseres Gesprächs - und danach auch schriftlich mitgeteilt, daß ich bereit bin, an 2 ganzen und einem halben Tag zu arbeiten, sofern ich einen Vollzeit-Platz für beide Kinder bekomme, was sich aber erst im Februar 2016 entscheiden wird, wenn vom Jugendamt und Kindergarten die Bescheide versandt werden. Die Verlängerung meiner Elternzeit habe ich in eins vorläufig bis September 2016 schriftlich beantragt. Ich hatte ja direkt 2 Jahre Elternzeit beantragt, so daß ich bei Verlängerung doch nun eigentlich nicht die Zustimmung meines AG bräuchte, oder? Das gilt doch nur, wenn man von vornherein nur 1 Jahr Elternzeit beantragt hat..? Sollte ich keinen Vollzeit-Platz erhalten, habe ich angeregt, als Wiedereinstieg für ca. 15 Wochenstunden zu arbeiten, diese Arbeitsstundenkürzung allerdings ausschließlich für die Dauer der Elternzeit, und danach dann Teilzeitarbeit (20 Stunden zu noch festzulegenden Zeiten im Rahmen der Kinderbetreuungszeiten meiner Kinder) ab Januar 2017. Für diese weitere Elternzeitverlängerung hätte ich dann ja seine Zustimmung gebraucht, wo er mir im mündlichen Gespräch sagte:"Die hast Du jetzt schon!". In meinem Schreiben habe ich darum gebeten, mir diese Zusage bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu geben, sollte ich keinen Vollzeit-Kiga-Platz für meine Kinder bekommen. Ich habe also quasi in einem Schreiben beantragt, meine Elternzeit zu verlängern und danach in Teilzeit zu arbeiten. Habe in dem Schreiben quasi auch unser Gespräch zusammengefaßt und ebenfalls die beiden Optionen bzgl. der Arbeitszeit aufgelistet. Ist das in Ordnung so, oder hätte ich das einzeln machen müssen? Ich muß dazu sagen, daß mein Chef mich ganz schön unter Druck gesetzt hat, weil er mich nach unserem Gespräch plötzlich anrief und mir sagte, sein Anwalt habe ihm gesagt, daß ich 3 Monate vor Ablauf meiner Elternzeit meinen Antrag auf Verlängerung stellen müsse. Soweit ich weiß, sind es aber nach wie vor nur 7 Wochen vor Ablauf. Er sagte mir, er würde meinen Antrag dann durch seinen Anwalt prüfen lassen - was ja legitim ist - aber am Dienstag hat es mir dann tatsächlich die Sprache verschlagen, als ich ein Schreiben von der Anwaltskanzlei erhalten habe, in dem stand, die Firma würde durch die Anwaltskanzlei vertreten, und ihrer Mandantin sei es nicht möglich, die Elternzeit für den von mir gewünschten Zeitraum zu verlängern. Die Mandantin erwarte mich daher nach Beendigung meiner Elternzeit zur Arbeitsaufnahme. Ich habe meine Antrag auf Elternzeitverlängerung und Teilzeit am 26.9.2015 geschrieben und kurz darauf per Einschreiben Rückschein an meine Firma gesandt. Den Rückschein erhielt ich am 01.10.2015 zurück. Das Schreiben der Anwaltskanzlei ist auf den 9.1..2015 datiert und noch am selben Tage bei mir zu Hause eingetroffen. Hat mein AG dadurch eventuell sowas wie eine Monatsfrist zum Widerspruch verstreichen lassen, oder gibt es da keinerlei Fristen? Wir würden Sie dieses Schreiben beurteilen? Ich hatte zumindest erwartet, daß mien Chef sich bei mir meldet und erklärt, warum er meine Elternzeit nicht verlängern möchte, und warum ich ab Januar 2016 in Viollzeit zurückkehren soll. Ich kann es mir nicht erklären, da er im September ja noch gesagt hatte, daß kein Platz (auch kein Computerplatz für die Büroarbeit als Industriekauffrau) frei sei. Derzeit teilen sich bei ihm insgesamt 4 Damen 3 Stellen. Das würde ja bedeuten, dass sich dann mit mir 5 Frauen 3 Stellen teilen sollen, und ich soll ja von allen dann auch noch in Vollzeit arbeiten... Äußerst merkwürdig, wenn nicht zufällig jemand im Büro verstorben ist oder gekündigt hat oder die Auftragslage explodiert ist. Aus meiner Sicht hat mein Chef gar nicht vor, mich weiterzubeschäftigen, sondern möchte mich einschüchtern und mir Druck machen, damit ich von selbst kündige. Ich habe nun deshalb direkt am Dienstag mit einer Tagesmutter telefoniert, die auch einen Platz ab Januar für unsere Tochter frei hätte. Habe ihr die Lage erklärt, und sie sagte, das sei kein Problem. Ich bin nur drauf und dran, meinen Chef anzurufen und ihm zu erklären, daß ich mich sehr freue, im Januar wieder in Vollzeit für ihn arbeiten zu dürfen. Denn dann wäre er im Zugzwang. Oder sehe ich das irgendwie falsch? Ich rechne damit, daß er mir sehr bald dann im Januar kündigen wird, denn wenn keine Stelle frei ist, was soll er dann mit mir in Vollzeit anfangen, und das noch dazu, wo ich in seiner Firme ja überhaupt nicht eingearbeitet bin und die anderen Damen inzwischen ein eingespieltes Team sind? Wenn die Sozialgründe allerdings betrachtet werden, weiß ich nicht, ob eine Kündigung so ohne weiteres ginge... Meine ehemalige Kollegin aus der alten Firme ist verheiratet und hat 3 erwachsene Töchter, eine weitere Kollegin ist erst nach mir eingestellt worden. Und könnte er mir überhaupt betriebsbedingt kündigen, oder stünde das dann nicht im Wiederspruch dazu, daß er mir meine Elternzeitverlängerung nicht gewährt und mich in Vollzeit zurück haben möchte? Wie soll ich mich am besten verhalten, und was kann ich erwarten, wenn er mir tatsächlich kündigt? Muß ich eine Kündigung direkt unterschreiben, oder kann ich sie auch einfach nur wortlos entgegennehmen? Steht mir dann z.B. eine Abfindung zu, und wenn ja, wie hoch würde die ausfallen? Müsste ich in den 3 Monaten, die ich Kündigungsfrist habe, weiterarbeiten, oder müsste mein AG mich freistellen? Sollte es zu einer Kündigungsschutzklage kommen, welche Kosten kämen dann auf mich zu, und könnte ich Gerichtskostenbeihilfe erwarten? Zu meinem Familienstand: Ich bin verlobt, wir haben zwei Kinder und leben derzeit zu viert von einem Gehalt zzgl. Kindergeld und Betreuungsgeld. Bitte entschuldigen Sie diese extrem lange Ausführung, aber mir macht das gerade wirklich zu schaffen. Alleine diese ganze Organisiererei finde ich heftig. Leider muß ich für unsere Tochter eine Tagesmutter suchen und kann es nicht drauf anlegen abzuwarten, ob mich mein Chef tatsächlich nach ein paar Tagen kündigt und von der Arbeit freistellt. Meine Mutter ist schwer an Krebs erkrankt, so daß es keine Option ist, unsere Tochter für eine (unbestimmte) Zeit zu meinen Eltern zu geben. Wenn sich das dann doch länger hinzöge, wäre meine Mutter die Leidtragende... Und meine Schwiegereltern sind beide noch in Vollzeit berufstätig... Ich wäre Ihnen wirklich sehr sehr dankbar, wenn Sie mich in dieser ganzen Angelegenheit beraten und etwas Licht ins Dunkel der gesetzlichen Regelungen etc. bringen könnten. Vorab bereits ganz ganz vielen Dank und herzliche Grüße Karana

von karana312 am 12.11.2015, 02:40



Antwort auf: Arbeitgeber will Elternzeit nicht verlängern

Hallo, wenn sich mir nicht übel, aber ich habe nicht die Muße, eine so lange Frage zu lesen. Bitte kurz und allgemein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2015



Antwort auf: Arbeitgeber will Elternzeit nicht verlängern

Wenn Du eine Antwort möchtest, dann stelle eine allgemeine Frage und wesentlich kürzer. Die ganze Geschichte drumherum ist für die Kernfrage unwichtig.

von Sternenschnuppe am 12.11.2015, 12:58



Antwort auf: Arbeitgeber will Elternzeit nicht verlängern

ist echt lang. Kurz und knapp, Du kannst nach 2 Jahre auch ohne Zustimmung deine AG bis zu einem Jahr dran hängen. Da hat er absolut gar kein Mitspracherecht. lediglich das was an möglicher Elternzeit von Kind1 noch übrig ist, dürfte verfallen sein außer Du hast damals schriftlich beantragt das Du dir bis zu 1nem Jahr der Elternzeit für später aufbewahrst. Fraglich ist eher, warum haben de Anwälte ihn das nicht gesagt? Würde mal sagen, das Geld für diese Kanzlei kann er sich wohl eher sparen. Falls Du mehr wissen willst, hier einfach lesen. Und dann das entsprechende für den AG ausdrucken. Und dann das Jahr was Du zeit hast nutzen und dir einen neuen AG suchen - dürfte wohl für dich besser kommen langfristig gesehen. Wirklich begeistert wird der nämlich wohl eher nicht sein. Text findest Du ab Seite 70 http://www.elterngeld.nrw.de/elterngeld/beratung/BMFSFJBrosch__re0913.pdf

Mitglied inaktiv - 12.11.2015, 18:27



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Arbeitgeber will Anteil Mutterschutzgeld nicht zahlen, lässt prüfen

Arbeitgeber zahlt bisher bei erneuter Schwangerschaft, trotz fristgerechter Kündigung zur Beendigung der Elternzeit, nicht das Mutterschutzgeld bzw. den Arbeitgeberanteil . Er beruft sich darauf dies durch seinen Anwalt prüfen zu lassen. Mutterschutz begann am 27.01.2017. Die vorherige Elternzeit kündigte ich zum 26.01.2017. Dies erfolgte mit einer...


Arbeitgeber will meine Stelle direkt nach der Elternzeit kürzen

Liebe Frau Bader, vom Betriebsrat habe ich erfahren, dass mein Arbeitgeber zu meinem Wiedereinstieg nach der Elternzeit meine Vollzeitstelle auf eine 0,88 Stelle reduzieren will. Laut Zusatz zu meinem Arbeitsvertrag kann mein Arbeitgeber dies mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist tun. (Wurde bei einer Stellenaufstockung vor 13 Jahren so verein...


Elternzeit ist rum, Arbeitgeber will mich nicht mehr einstellen!

Lieber Frau Bader, meine zweijährige Elternzeit endet Ende April. Vor meiner Elternzeit war ich 25 Std. Pro Woche in einer Apotheke beschäftigt( weniger als 10 Mitarbeiter) mit einem unbefristeten Vertrag. Jetzt möchte ich wieder zurück, genau zu diesen Kondition. Dies lehnt der Arbeitgeber allerdings ab. Während meiner Abwesenheit hat er...


Arbeitgeber will nach Mutterschutz Stunden kürzen

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation. Ich bin relativ früh in der Schwangerschaft von meinem Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt worden. Daraufhin wurde die Stundenzahl einer Kollegin erhöht. Bereits in der Schwangerschaft habe ich meinen Arbeitgeber darüber informiert, dass ich keine Elternzeit nehme und nach dem Mutterschutz w...


Arbeitgeber will alten Resturlaub runterreduzieren

Sehr geehrte Frau Bader, vor meiner EZ war ich in Vollzeit angestellt und habe noch 25 Tage Resturlaub, die ich aufgrund Krankheit nicht nehmen konnte. Nun kehre ich ab dem 1.12.17 nach EZ in das Berufsleben zurück, aber nur in Teilzeit und zwar arbeite ich nur 3 Tage die Woche. Mein AG will mir nun meinen ALTEN Resturlaub runterreduzie...


Arbeitgeber will Schwangerschaftsbescheinigung nicht bezahlen

Guten Morgen, ich habe meinem Arbeitgeber unaufgefordert die Schwangerschaftsbescheinigung vom Arzt übermittelt. Diese kostete 7,50€. Lt. MuSchG ist der AG verpflichtet diese zu bezahlen. Auf meine Bitte hin dies mit der nächsten Gehaltsabrechnung zu erstatten, wurde nicht entsprochen "die Auszahlung ist nicht möglich". Muss ich in diesem Fall, ...


Arbeitgeber will Arbeitsvertrag stilllegen während Elternzeit.

Schönen guten Tag Frau Bader. Vor kurzem habe meinen Antrag für die Elternzeit eingereicht. Mein ET ist der 26.5. Geplant ist dass ich bis Ende Nov. 2020 in EZ gehe. In der Zeit möchte ich 6 Monate Basis Elterngeld beziehen und danach 12 Monate EG Plus und dazu 50Std im Monat arbeiten. Somit deckt sich meine EZ mit dem EG Bezug. Nun habe ich ...


Arbeitgeber will mich in andere Entgeltgruppe stecken

Hallo Frau Bader. Ich hatte 6 Jahre Elternzeit. Vorher hatte es ich bei meinen alten Arbeitgeber die Entgeltgruppe 6. Habe jetzt Teilzeit auf 13 Stunden die Woche beantragt! Jetzt möchte er mir für den gleichen Job eine Entgeltgruppe 5 geben! Darf er das? Er meinte ich war jetzt 6 Jahre weg und müsste weiter unten wieder anfangen! Ich bedanke mic...


Arbeitgeber will Kündigung während Elternzeit aussprechen

Guten Tag Frau Bader, Kurz zu den Eckdaten meines Falls: Unsere Tochter wurde am 28.03.22 geboren. Derzeit befinde ich mich also im Mutterschutz und habe anschließend bereits Elternzeit beantragt die ich per Einwurf Einschreiben an meinen Arbeitgeber geschickt habe. Eine direkte Rückmeldung zum Antrag auf Elternzeit vom Arbeitgeber habe ich no...


Arbeitgeber will Mobile Kinderbetreuung, ich aber nicht

Ich bin 15 Jahre in einer großen Firma mit über 2000 Mitarbeitern angestellt. Ich habe zwei kinder 9 und 3 Jahre. Ich habe im Schichtdienst gearbeitet, seiddem ich Kinder habe ist das nicht mehr so möglich. Mein Mann muss bis Abends arbeiten, deswegen habe ich ich immer dann nur in Früh und Nachtdienst gearbeitet. Aus gesundheitlichen Gründen ist d...