Sehr geehrte Frau Bader, seit Juli 2006 bin ich bei meinem AG beschäftigt (erst an einem Standort, dann ist die komplette Firma nach Insolvenzanmeldung von einem neuen Chef übernommen worden, und 1,5 Jahre später haben meine alte und seine bisherige Firma fusioniert). Ich war zur Zeit der Insolvenzanmeldung 2010 schwanger mit unserem Sohn, der im Feburar 2011 geboren wurde. 2013 wurde ich erneut schwanger während meiner 3-jährigen Elternzeit. Diese habe ich vorzeitig beendet und bin direkt fließend in den Mutterschutz für unsere Tochter übergegangen. Unsere Tochter wurde im Januar 2014 geboren, und ich habe für sie direkt 2 Jahre Elternzeit, also bis Januar 2016 genommen. Zu meiner Firma hatte ich so gut wie keinen Kontakt, weil ich seit der Fusion einfach kein Zugehörigkeitsgefühl mehr dahin hatte und mein Chef vom Typ her leider nicht ganz einfach ist. Soweit die Vorgeschichte... Nun habe ich mich Ende August mit meinem AG in Verbindung gesetzt, um zu klären, wie es nach meiner 2-jährigen Elternzeit weitergehen könnte... Ein persönliches Gespräch fand im September in seinem Büro statt. Mein Wunsch war es, meine Elternzeit bis September 2016 zu verlängern und im Anschluß daran in Teilzeit für 20 Wochenstunden zurückzukommen. Mehr als 15 Festangestellte hat die Firma. Auf meine Frage hin, wie es denn personal- und arbeitsmäßig überhaupt aussehe, sagte mein Chef mir, daß er derzeit personalmäßig komplett besetzt sei. Eine Teilzeitarbeit für mich könne er sich aber ab September 2016 vorstellen. Ich sollte dann an zwei ganzen und einem halben Tag arbeiten. Dies hatte zur Folge, daß ich für unsere beiden Kinder nun Vollzeit-Kindergarten-Plätze für ab Sommer 2016 beantragt habe, die wir uns eigentlich nur erlauben können, wenn ich dann auch tatsächlich wieder arbeiten gehe. Meinem Chef habe ich mündlich während unseres Gesprächs - und danach auch schriftlich mitgeteilt, daß ich bereit bin, an 2 ganzen und einem halben Tag zu arbeiten, sofern ich einen Vollzeit-Platz für beide Kinder bekomme, was sich aber erst im Februar 2016 entscheiden wird, wenn vom Jugendamt und Kindergarten die Bescheide versandt werden. Die Verlängerung meiner Elternzeit habe ich in eins vorläufig bis September 2016 schriftlich beantragt. Ich hatte ja direkt 2 Jahre Elternzeit beantragt, so daß ich bei Verlängerung doch nun eigentlich nicht die Zustimmung meines AG bräuchte, oder? Das gilt doch nur, wenn man von vornherein nur 1 Jahr Elternzeit beantragt hat..? Sollte ich keinen Vollzeit-Platz erhalten, habe ich angeregt, als Wiedereinstieg für ca. 15 Wochenstunden zu arbeiten, diese Arbeitsstundenkürzung allerdings ausschließlich für die Dauer der Elternzeit, und danach dann Teilzeitarbeit (20 Stunden zu noch festzulegenden Zeiten im Rahmen der Kinderbetreuungszeiten meiner Kinder) ab Januar 2017. Für diese weitere Elternzeitverlängerung hätte ich dann ja seine Zustimmung gebraucht, wo er mir im mündlichen Gespräch sagte:"Die hast Du jetzt schon!". In meinem Schreiben habe ich darum gebeten, mir diese Zusage bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu geben, sollte ich keinen Vollzeit-Kiga-Platz für meine Kinder bekommen. Ich habe also quasi in einem Schreiben beantragt, meine Elternzeit zu verlängern und danach in Teilzeit zu arbeiten. Habe in dem Schreiben quasi auch unser Gespräch zusammengefaßt und ebenfalls die beiden Optionen bzgl. der Arbeitszeit aufgelistet. Ist das in Ordnung so, oder hätte ich das einzeln machen müssen? Ich muß dazu sagen, daß mein Chef mich ganz schön unter Druck gesetzt hat, weil er mich nach unserem Gespräch plötzlich anrief und mir sagte, sein Anwalt habe ihm gesagt, daß ich 3 Monate vor Ablauf meiner Elternzeit meinen Antrag auf Verlängerung stellen müsse. Soweit ich weiß, sind es aber nach wie vor nur 7 Wochen vor Ablauf. Er sagte mir, er würde meinen Antrag dann durch seinen Anwalt prüfen lassen - was ja legitim ist - aber am Dienstag hat es mir dann tatsächlich die Sprache verschlagen, als ich ein Schreiben von der Anwaltskanzlei erhalten habe, in dem stand, die Firma würde durch die Anwaltskanzlei vertreten, und ihrer Mandantin sei es nicht möglich, die Elternzeit für den von mir gewünschten Zeitraum zu verlängern. Die Mandantin erwarte mich daher nach Beendigung meiner Elternzeit zur Arbeitsaufnahme. Ich habe meine Antrag auf Elternzeitverlängerung und Teilzeit am 26.9.2015 geschrieben und kurz darauf per Einschreiben Rückschein an meine Firma gesandt. Den Rückschein erhielt ich am 01.10.2015 zurück. Das Schreiben der Anwaltskanzlei ist auf den 9.1..2015 datiert und noch am selben Tage bei mir zu Hause eingetroffen. Hat mein AG dadurch eventuell sowas wie eine Monatsfrist zum Widerspruch verstreichen lassen, oder gibt es da keinerlei Fristen? Wir würden Sie dieses Schreiben beurteilen? Ich hatte zumindest erwartet, daß mien Chef sich bei mir meldet und erklärt, warum er meine Elternzeit nicht verlängern möchte, und warum ich ab Januar 2016 in Viollzeit zurückkehren soll. Ich kann es mir nicht erklären, da er im September ja noch gesagt hatte, daß kein Platz (auch kein Computerplatz für die Büroarbeit als Industriekauffrau) frei sei. Derzeit teilen sich bei ihm insgesamt 4 Damen 3 Stellen. Das würde ja bedeuten, dass sich dann mit mir 5 Frauen 3 Stellen teilen sollen, und ich soll ja von allen dann auch noch in Vollzeit arbeiten... Äußerst merkwürdig, wenn nicht zufällig jemand im Büro verstorben ist oder gekündigt hat oder die Auftragslage explodiert ist. Aus meiner Sicht hat mein Chef gar nicht vor, mich weiterzubeschäftigen, sondern möchte mich einschüchtern und mir Druck machen, damit ich von selbst kündige. Ich habe nun deshalb direkt am Dienstag mit einer Tagesmutter telefoniert, die auch einen Platz ab Januar für unsere Tochter frei hätte. Habe ihr die Lage erklärt, und sie sagte, das sei kein Problem. Ich bin nur drauf und dran, meinen Chef anzurufen und ihm zu erklären, daß ich mich sehr freue, im Januar wieder in Vollzeit für ihn arbeiten zu dürfen. Denn dann wäre er im Zugzwang. Oder sehe ich das irgendwie falsch? Ich rechne damit, daß er mir sehr bald dann im Januar kündigen wird, denn wenn keine Stelle frei ist, was soll er dann mit mir in Vollzeit anfangen, und das noch dazu, wo ich in seiner Firme ja überhaupt nicht eingearbeitet bin und die anderen Damen inzwischen ein eingespieltes Team sind? Wenn die Sozialgründe allerdings betrachtet werden, weiß ich nicht, ob eine Kündigung so ohne weiteres ginge... Meine ehemalige Kollegin aus der alten Firme ist verheiratet und hat 3 erwachsene Töchter, eine weitere Kollegin ist erst nach mir eingestellt worden. Und könnte er mir überhaupt betriebsbedingt kündigen, oder stünde das dann nicht im Wiederspruch dazu, daß er mir meine Elternzeitverlängerung nicht gewährt und mich in Vollzeit zurück haben möchte? Wie soll ich mich am besten verhalten, und was kann ich erwarten, wenn er mir tatsächlich kündigt? Muß ich eine Kündigung direkt unterschreiben, oder kann ich sie auch einfach nur wortlos entgegennehmen? Steht mir dann z.B. eine Abfindung zu, und wenn ja, wie hoch würde die ausfallen? Müsste ich in den 3 Monaten, die ich Kündigungsfrist habe, weiterarbeiten, oder müsste mein AG mich freistellen? Sollte es zu einer Kündigungsschutzklage kommen, welche Kosten kämen dann auf mich zu, und könnte ich Gerichtskostenbeihilfe erwarten? Zu meinem Familienstand: Ich bin verlobt, wir haben zwei Kinder und leben derzeit zu viert von einem Gehalt zzgl. Kindergeld und Betreuungsgeld. Bitte entschuldigen Sie diese extrem lange Ausführung, aber mir macht das gerade wirklich zu schaffen. Alleine diese ganze Organisiererei finde ich heftig. Leider muß ich für unsere Tochter eine Tagesmutter suchen und kann es nicht drauf anlegen abzuwarten, ob mich mein Chef tatsächlich nach ein paar Tagen kündigt und von der Arbeit freistellt. Meine Mutter ist schwer an Krebs erkrankt, so daß es keine Option ist, unsere Tochter für eine (unbestimmte) Zeit zu meinen Eltern zu geben. Wenn sich das dann doch länger hinzöge, wäre meine Mutter die Leidtragende... Und meine Schwiegereltern sind beide noch in Vollzeit berufstätig... Ich wäre Ihnen wirklich sehr sehr dankbar, wenn Sie mich in dieser ganzen Angelegenheit beraten und etwas Licht ins Dunkel der gesetzlichen Regelungen etc. bringen könnten. Vorab bereits ganz ganz vielen Dank und herzliche Grüße Karana
von karana312 am 12.11.2015, 02:40