Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Ich bin derzeit in der Praxis meines Mannes angestellt. Aufgrund von Schwangerschaft und Gefährdung durch die Arbeit befinde ich mich jetzt im Beschäftigungsverbot. Mein Mann wird ab April in Vollzeit angestellt sein und vorerst als freier Beruf nebenher seine Praxis behalten. Es ist aber geplant, diese zum Ende des Jahres zu schließen/abzumelden. Ich bin voraussichtlich ab Juni in Elternzeit (geplant hatten wir 1,5 Jahre). Was ist zu beachten? Muss ich gekündigt werden, bei Betriebsschließung? Muss ich mich dann sofort arbeitssuchend melden und verliere ich ggf. Zeit, im ALG1 - Bezug, falls es nicht sofort mit einer neuen Anstellung klappt? Vielen Dank im Voraus! Manuela
von chaos-manu am 20.01.2017, 09:08