Frage: Arbeitgeber nicht erreichbar

Guten Tag Frau Bader, hier nun die Fragen etwas allgemeiner: Ich bin noch in Probezeit, seit kurzem schwanger und wegen Beschwerden krank geschrieben. Seit ich meinen Arbeitgeber darüber informiert habe, geht dieser nicht mehr ans Telefon. Jetzt muss ich wieder zum Arzt um mir eine weitere Krankschreibung zu holen. Wie verhalte ich mich juristisch korrekt?: 1. Wie kann man seinen AG rechtssicher darüber informieren wenn dieser nicht ans Telefon geht? 2. Wie kann man seinen AG die Krankschreibung rechtssicher zukommen lassen? Falls per Einschreiben: Welches genau? Und was ist wenn der Empfänger nicht da ist oder die Annahme verweigert wird? 3. Darf man überhaupt das Firmengelände betreten wenn man krankgeschrieben ist (z.B.: wegen Versicherung)? 4. Ist der Telefonverlauf eines Handy oder das vom Mobilfunkanbieter ein juristisch sicherer Nachweis für solche Bemühungen? Oder E-Mails, WhatsApp, SMS? 5. Darf der AG in dem Fall Lohn einbehalten, kürzen oder verspätet auszahlen? 6. Hat man ein Recht darauf die Lohnabrechnung während Krankschreibung per Post zugesendet zu bekommen? 7. Darf man sich von zu Hause in seine Büro Emails einloggen um Durchwahlen oder Emailadressen von Kollegen herauszusuchen? 8. Haben Sie noch einen Tipp für mich? Ganz ganz herzlichen Dank im Voraus! Das ist sehr wichtig für uns. Grüße Lena

von JoannaLena am 27.07.2017, 16:43



Antwort auf: Arbeitgeber nicht erreichbar

Hallo, 1.+2. Einwurfeinschreiben + Einschreiben mit Rückschein 3. Ja 4. Naja, kommt auf den Ri. an. 5. Erst nach 6 Wo 6. Ja 7. Ja, wenn es einen Grund gibt, warum Sie die brauchen 8. Im Zweifel das Gewerbeaufsichtsamt einschalten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.07.2017



Antwort auf: Arbeitgeber nicht erreichbar

Ehrlich? Da läuft einiges schief. Wenn ich das richtig gelesen habe warst du vorher auch schon in dem Betrieb tätig - dann hättest du gar keine Probezeit mehr bekommen dürfen. Tut aber auch nichts zur Sache, weil du trotz Probezeit unkündbar bist. Außer Du läßt dir halt was zu schulden lassen. Und ich würde mal sagen, darauf hofft dein Chef. Ohne Zeugen und schriftlichen Nachweiß würde ich da gar nichts mehr machen. da du da eh kaum noch einen bein in die Türe bekommen wirst würde ich härtere Bandagen auffahren. Dinge wie daheim einloggen in Firmenaccounts würde ich aber unterlassen.

Mitglied inaktiv - 27.07.2017, 17:00



Antwort auf: Arbeitgeber nicht erreichbar

hallo, ich hoffe, du hast die erste Krankschreibung deinem AG zukommen lassen? Telefonische Info reicht nicht aus. Ich scanne die Krankschreibung immer und maile sie, am selben Tag geht sie per Post raus (trotz gutem Verhältnis zum AG). In deinem Fall würde ich sie mailen und per Post mit Einwurf-Rückschein am gleichen Tag senden. Aber wie gesagt, wenn du die 1. AU nicht abgegeben hast ist es eh durch. floe

von la-floe am 27.07.2017, 17:37



Antwort auf: Arbeitgeber nicht erreichbar

1. Grundsätzlich ist das mit dem Telefon irrelevant. "Den Gelben" also Ihre AU sollten Sie besonders in diesem Fall am 1. Krankheitstag (!!!) mindestens per Mail schicken. Und dann postalisch nachsenden. Was erhoffen Sie sich denn von einem Telefonat? 2. Also entweder per Einschreiben mit Rückschein oder direkt persönlich abgeben (z.B. durch den Mann oder eine gute Freundin) und sich den Erhalt schriftlich geben lassen. 3. Denke ja, aber wieso sollten Sie das? 4. Als Beweis für was? Sie sind krank geschrieben. AU PÜNKTLICH abgeben (siehe 1. und 2.) und gut ist. 5. Wenn Sie Ihre AU pünktlich abgegeben haben darf er das nicht. Sollten Sie dies versäumt haben muss ihr AG Sie auch erst offiziell kündigen (einen Grund trotz SS-Schutz hätten Sie dann gegeben), dann bleibt natürlich auch die Lohnzahlung aus. Eine verspätete Zahlung wäre reine Schikane. Eine Kürzung nur möglich, wenn Sie keine AU eingereicht haben, er Sie nicht gekündigt hat und die versäumte Zeit abzieht. 6. Kann ich nicht sicher sagen, ist eigentlich Usus, aber notfalls lassen Sie sie doch einfach abholen... 7. Wieso das denn? Rechtlich kann ich es nicht bewerten. Wenn Sie sich vorher nie von Zuhause eingeloggt haben und es keinen Grund gibt (Sie wollen ja nicht arbeiten) würde ich das dringend vermeiden. Man kann sich doch verbinden lassen oder den Kollegen eine Mail schreiben.

von Kristiiin am 28.07.2017, 14:16



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Arbeitgeber reduziert Arbeitsstunden aufgrund meiner Schwangerschaft

Liebe Frau Bader, ich habe ursprünglich einen Arbeitsvertrag von 22 Stunden unterschrieben. Dieses Jahr im April habe ich nach einer Erhöhung meiner Arbeitsstunden auf 30 Wochenstunden gefragt, dies wurde mir per Email bestätigt und seitdem habe ich 30 Stunden gearbeitet und wurde dafür bezahlt. Nun habe ich im September meinem Arbeitgeber von ...


Darf mein Arbeitgeber mich in andere Arbeitszeiten versetzen in der Schwangersch

Hallo Frau Bader, Ich bin schwanger und habe meinem Arbeitgeber Bescheid gesagt. Da bei der Gefährdungsbeurteilung herauskam, dass ich mit aggressiven Menschen arbeite, prüft mein Arbeitgeber mich zu versetzen. Nun arbeite ich bisher vormittags von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, bei einer anderen Arbeit während der S...


Arbeitgeber lehnt TZ in EZ ab-ist die Ablehnungsbegründung ausreichend?

Hallo Frau Bader, zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich die Thematik "Elternzeit" nicht richtig verstanden habe, da die Beschreibungen teilweise für mich undeutlich formuliert sind. Ich habe im September 2022 entbunden. Fristgerecht hatte ich bei meinem Arbeitgeber 12 Monate Elternzeit angezeigt. Nun bin ich wieder berufstätig bei m...


Arbeitgeber lehnt Einschreiben mit Rückschein ab

Guten Tag, Ich habe eine Frage bezüglich meiner Elternzeit. Mein Arbeitgeber und ich haben ziemlich große Probleme, u.a. Weil ich ein Beschäftigungsverbot habe. Ich habe keinen Kontakt mehr zu meinem Arbeitgeber. Allerdings hat mein Arbeitgeber jetzt meinen Antrag auf Elternzeit (Einschreiben mit Rückschein) nicht angenommen. Was soll ich jetzt ...


Mutterschutzgeld, wenn in Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechn...


Darf Arbeitgeber Pflege von Angehörigen in elternzeit ablehnen

Hallo Frau Bader.  Danke vorab.  Ich bin noch bis 2025 in EZ. Meine Schwiegermutter hat einen pflegegeld 4 und es besteht die Möglichkeit das ich die Pflege übernehme und entsprechend gemeldet werde als Pflegeperson (ich bin auch beruflich Altenpflegerin, angestellt) Darf mein Arbeitgeber mir das in der EZ verbieten oder reicht die Inf...


Mutterschaftsgeld - Arbeitgeber antwortet KK nicht

Guten Tag Frau Bader, ich habe von meiner Krankenkasse erfahren, dass mein Arbeitgeber meiner Krankenkasse nicht antworten (Gestern haben sie ihn zum dritten Mal angeschrieben) im Bezug auf mein Mutterschaftsgeld. Somit kann die Krankenkasse mir kein Mutterschaftsgeld zahlen. Zu meinem Arbeitgeber habe ich keinen Kontakt und ich möchte ihn auch...


Neuen Arbeitgeber in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich spiele mit dem Gedanken, für ein Jahr Elternzeit zu nehmen und in dieser Zeit mit meiner Familie ins Ausland zu ziehen. Dabei erwäge ich, eventuell in einem Nicht-EU-Land zu arbeiten. Mir ist bewusst, dass eine Beschäftigung während der Elternzeit die Zustimmung meines aktuellen Arbeitgebers erfordert. Meine Frage ist: ...


Restliche Elternzeitjahre bei neuem Arbeitgeber mitnehmen???

Hallo Frau Bader, ich habe drei Kinder (2,4,6 Jahre alt). Ich habe insgesamt 2 Jahre Elternzeit genommen. Ansonsten habe ich wie auch jetzt vollzeit gearbeitet. Ich werde meinen AG im Sommer wechseln. Kann ich die jetzigen noch übrig gebliebenen Elternzeitjahre mitnehmen? Habe ich automatisch Anspruch darauf oder muss ich das vertraglich festhalte...


Fehlgeburt / Arbeitgeber informieren

Hallo, ich habe aktuell ein Problem. ich hatte letzte wWoche einen Fehlgeburt in der 9 ssw. Ich bin noch in der Probezeit und bin seit meiner Bekanntmachung der Schwangerschaft Krankgeschrieben. Mein Frauenarzt wollte mir einen Beschäftigunsverbot erteilen aber dazu kam es an dem Tag leider nicht. nun ist meine Frage: da ich schw...