Hallo Folgende Situation: im Oktober 2013 kam mein Sohn auf die Welt Ich habe Elternzeit genommen bis Oktober 2015. Nun fällt nach einem Jahr das Elterngeld weg und ich wollte das eine Jahr im Einzelhandel überbrücken (also branchen fremdes unternehmen!) Ich habe meinen alten Arbeitgeber um Erlaubnis gefragt und dieses gestattet es mir nicht. Es steht auch in meinem Arbeitsvertrag, dass eine Nebenbeschäftigung nicht erlaubt ist, aber andere mitarbeiter durfen sogar zweitjobs haben obwohl sie grade aktiv dort tätig sind! Kann es mir auf rechtlicher grundlage verboten werden Oder lohnt es sich zum anwalt zu gehen? Ich bekomme nicht mal einen grund genannt warum es nicht gestattet wird, stattdessen haben sie mir angeboten, mein Arbeitsverhältnis mit ihnen aufzulösen. Bin grad total verzweifet. Danke für eine antwort.
von Babybauch November13 am 03.10.2014, 00:26