Hallo. Ich bin eine med. Fachangestelltin und habe jetzt 1 sohn
Der wird im november 2. ich wollte ab november nach beendung meiner
Elternzeit wieder arbeiten jedoch nur teilzeit. Heute war ich in meiner
Damaligen arbeitsstelle wo ich auch meine ausbildung als mfa gemacht
Und danach unbefristet voll eingestellt war. Fragte nein cheff ob ich
Langsam wieder als teilzeitarbeiten kann. Er sagte mir das er nur
Eine stelle wie damals als eine vollzeitkraft anbieten könnte. Eine stelle
Für teilzeit würde er nicht haben. Da er andere dafür hat. Was muss ich
Tun ich kann mit mein kind nicht vollzeit arbeiten ich habe niemanden
Zu beaufsichtigung. Muss ich was neues suchen oder hab ich recht auf
Eine teilzeitstelle bei der alten praxis. Bitte um eure erfahrung und hilfe. Mfg Gül
von
Miss_amicelli
am 16.07.2014, 11:47
Antwort auf:
Arbeiten nach Elternzeit voll oder teilzeit wer entscheidet?
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.07.2014