Hallo Frau Bader,
am 09.07.2013 kam unsere Tochter zur Welt. Ich habe ab Geburt eine Elternzeit von 1 Jahr beantragt, da ich evtl. heuer wieder arbeiten wollte. Als ich in Elternzeit ging habe ich einen unbefristeten 100% Vertrag gehabt. Als ich heuer wegen Arbeit nachfragte, standen die Optionen wie folgt:
- 40% ab 01.01.2015
- 70% ab 05.10.2015 (Tochter könnte in Krippe gehen)
Da für 40% mom. keine Stelle frei ist, bliebe die Option mit 70%. Ich habe mit meinem Personalchef soweit alles besprochen, er müsse es aber noch mit dem Chef abklären. Nun will aber mein Chef, dass ich die 70% ab 01.01.2015 arbeite. Er meinte, ich dürfte mich da nicht so querstellen, denn wer weiß, ob man nach Ende der vollen Enterzeit dann eine passende Stelle für mich hätte. Die 70% ab 01.01.2015 gehen aber leider betreuungsmäßig bei uns nicht, so dass ich nächste Woche meinem Chef absagen muss. Meine Elternzeit ist nun seit 08.07.2014 beendet. Eine Verlängerung wurde bisher nicht beantragt, da mein Personalchef abwarten will, wie die ganze Sache ausgeht.
Meine Fragen:
=> Kann mich mein Chef erpressen bzw. zur Arbeit zwingen?
=> Habe ich irgendwelche Nachteile, wenn ich auf den Wunsch meines Chefs nicht eingehe?
=> Unser Betrieb hat über 500 Mitarbeiter. Steht mir nicht nach Ablauf der Elternzeit mind. ein 50%-Vertrag zu?
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße
von
Arwen_79
am 29.07.2014, 07:42
Antwort auf:
Arbeiten nach Elternzeit; Elternzeitgesetz;
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.08.2014
Antwort auf:
Arbeiten nach Elternzeit; Elternzeitgesetz;
Du oder hast Du Urlaub? *Staun*... normalerweise hättest du am 9.7 mit der Arbeit anfangen müssen so weit ich weiß oder mit Zustimmung des Ags noch mal Elternzeit beantragen müssen.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 29.07.2014, 09:16
Antwort auf:
Arbeiten nach Elternzeit; Elternzeitgesetz;
Wieso gibt es keine Betreuung wenn Du genau weißt dass Deine Elternzeit ausläuft ?
Du hast seit 09.07. keine Krankenversicherung mehr ohne Elternzeit.
Überbrückungszeit maximal 4 Wochen.
Kläre das morgen sofort persönlich und wie Du wann wieder einsteigst.
Dein Chef braucht Dich nicht erpresse , er kann Dich aktuell fristlos kündigen wenn er will.
Es ist Deine Pflicht die Elternzeit zu verlängern oder nach Vertrag arbeiten zu gehen oder fristgerecht zu kündigen.
von
Sternenschnuppe
am 29.07.2014, 12:45
Antwort auf:
Arbeiten nach Elternzeit; Elternzeitgesetz;
Ist ein Scherz, oder?
Du willst HEUTE !!! arbeiten, das fällt Dir aber mal früh ein. Nach gut 3 Wochen Arbeitsverweigerung - denn das machst du aktuell mehr oder minder gerade wenn Du keinen Urlaub hast. Um sowas kümmert man sich doch nicht wenn die EZ abgelaufen ist, sondern vorher.
Ausserdem hättest du wenn dann auch schon Vollzeit arbeiten müssen, den nur diese Stelle muß der Ag dir wirklich freihalten. Es gibt in bestimmten Rahmen einen Anspruich auf eien Teilzeitstelle - aber auch das hättest du schon vor Wochen abklären müssen. Und Elternzeit-Teilzeit, wo du dann Kündigungsschutz hättest, taj darauf hast du nun keinen Anspruch mehr. Das hättest du zu Beginn der EZ schon so mitteilen müssen.
Im Grunde genommen kannst du gerade dankbar sein, wenn du überhaupt noch einen Job hast.
Mitglied inaktiv - 29.07.2014, 17:59