Frage: Arbeiten in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich in dreijähriger Elternzeit. Elterngeld bekomme ich nicht mehr. Ich bin bei meinem ehemaligen Arbeitgeber (Rechtsanwalt) angestellt. Möchte jedoch auch nach der Elternzeit nicht dorthin zurück. Werdende Mütter waren in der Kanzlei nicht gut angesehen und die Fahrt morgens und abends will ich mir auch nicht mehr antun. Meine Kinder befinden sich bis um 14 Uhr in der Kita und ich möchte vormittags wieder etwas arbeiten gehen. Nun wurde mir im Ort eine 3-4 Stunden Stelle pro Tag angeboten in einem Büro eines Taxi-Unternehmens. Was sind nun meine Möglichkeiten? Ich würde diese Chance gern nutzen, da ein Job im Ort mein Wunsch war, jedoch möchte ich meine Elternzeit nicht aufgeben. Geht sowas, dass ich in einem anderen Unternehmen ein paar Stunden arbeite und in Elternzeit bleibe? Ich bedanke mich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Juliane

von Ella105 am 30.06.2016, 08:40



Antwort auf: Arbeiten in Elternzeit

Hallo, beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, während der Elternzeit einem anderen Arbeitgeber Teilzeit arbeiten zu dürfen. Er darf nur aus wichtigen betrieblichen Gründen widersprechen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2016



Antwort auf: Arbeiten in Elternzeit

Dein AG kann einer Nebentätigkeit in der Elternzeit zustimmen. Da Du aber eh nicht mehr zurück willst frage ich mich, warum Du in Elternzeit bleiben willst. Sind noch weitere Kinder geplant ? Also in erster Instanz den AG um Zustimmung zum Nebenjob bitten.

von Sternenschnuppe am 30.06.2016, 08:50



Antwort auf: Arbeiten in Elternzeit

(die darf er Dir nicht verweigern im Normalfall)... Am besten alles schriftlich machen, von wegen dass Du während Deiner Elternzeit by XY arbeiten möchtest. LG Peeka

von peekaboo am 30.06.2016, 09:07



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