Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich innerhalb des 2. Jahres der Elternzeit für meine Tochter. In meinem Antrag auf Elternzeit für zwei Jahre habe ich bei meinem Arbeitgeber auch den Wunsch auf Teilzeitarbeit innerhalb der Elternzeit angegeben. Wir haben nun geheiratet und es wäre für uns günstiger und finanziell besser, wenn ich mir einen 450€-Job suche. Da ich mich ohnehin gerne beruflich neu orientieren möchte, die Schwangerschaft und Elternzeit kamen bei meinem Arbeitgeber ohnehin nicht gut an und es gab unschöne Vorfälle, möchte ich gerne bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Ich gehe davon aus, dass der Wunsch nach Teilzeitarbeit innerhalb des Elternzeitantrages nicht verbindlich war und ich diesen zurückziehen kann. Ich weiß, dass ich für die Aufnahme einer Tätigkeit bei einem anderen AG die Zustimmung meines bisherigen AG brauche und er vier Wochen Zeit hat zu reagieren. Ich bin derzeit dabei meine Bewerbungsunterlagen zu erstellen, weiß also noch nicht, wer mein neuer AG sein wird. Wenn ich die Zustimmung schon jetzt anfordere und auch bekommen würde, hat sie Gültigkeit, obwohl ich noch nicht mitgeteilt habe wo ich arbeiten werde? Denn wenn ich erst den neuen AG mitteilen muss und ggf. 4 Wochen auf die Zustimmung meines alten AG warten muss, geht viel Zeit verloren... Weiterhin eine Frage zum Elterngeld. Wir planen ein zweites Kind. Was wird nun bei der Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind als Berechnungsgrundlage angesetzt - wenn ich im ersten Jahr Elterngeld bezogen habe, dann zwei Jahre in der Elternzeit nichts verdient habe - defakto auch kein Einkommen hatte, bekomme ich dann nur den Mindestsatz von 300€? Oder gelten die letzten 12 Monate eines steuerpflichtigen Einkommens, d.h die 12 Monate, die auch für das 1. Kind vor Beginn des Mutterschutzes angesetzt wurden? Und wie verhält es sich mit einen 450€-Job in der Zeit? Wird dann auch dies als Einkommen und damit als Berechnungsgrundlage angesetzt? Ich Danke Ihnen herzlich im Voraus für Ihre Mühe!
von Cohelo am 11.08.2016, 11:53