Frage: Arbeit

liebe Frau Bader, was ist denn der Unterschied zwischen Arbeitssuchend - und arbeitslos melden? Beziehe ich bei Arbeitssuchend keine Leistungen nur bei arbeitslos? Das Arbeitsamt weiß, dass ich seid Dez. 2012 nicht mehr berufstätig bin! War dort auch vorstellig musste noch während meiner Schwangerschaft nach Stellen schauen bis ich ein Attest vom Gynäkologen vorlegte und ich darauf nichts mehr machen musste.Hatte auch vier Monate Arbeitslosen Geld bezogen bis zum Mutterschutz Bevor die kleine ein Jahr wurde bin ich zum Arbeitsamt von selbst hingegangen und habe Bescheid gegeben, dass ich keinen für die Betreuung habe und die gute Dame vom Amt hat hat es eingetragen und mir ein Schriftstück mitgeben. Jetzt weiß ich gerade nicht so richtig wie ich vorgehen soll, soll ich zum Amt mich Arbeitssuchend melden oder arbeitslos. Die Kleine geht am 01.08. in den KIGA! Sorry, dass ich noch mal alles ausführlicher geschrieben habe aber ich wollte noch einmal genauer nachfragen!

von Angel-Like78 am 10.05.2016, 12:24



Antwort auf: Arbeit

Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen, können Sie die restlichen Monate ArbGeld 1bekommen. Der Lohn wird dann fiktiv berechnet u das ArbGeld 1 anteilig ausgezahlt im Rahmen der Stunden, die Sie arbeiten können Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2016



Antwort auf: Arbeit

Man kann auch arbeitssuchend sein ohne arbeitslos zu sein. Wenn man zB mit der derzeitigen Tätigkeit nicht zufrieden ist und was neues sucht. Da man dann ja noch eine Tätigkeit hat, nur eben was neues sucht, ist man ja nicht arbeitslos und bekommt auch dann kein ALG1 oder Hartz4. Wozu auch, es gibt ja dann das Gehalt vom aktuellen Arbeitgeber. Oder in Deinem Fall ist es ja so, das Du jetzt schon Arbeit suchen könntest, die aber eben erst beginnen kannst wenn die Kinderbetreuung gesichert ist. Also bist Du am Meldung beim Amt dann arbeitssuchend. Sobald Kinderbetreuung gesichert ist, Du auch wirklich arbeiten kannst, bist du dann arbeitslos. Und, überleg mal, was 2012 war interessiert keine Sau wirklich. Glaubst Du wirklich die beim Amt meinen dann da mal irgendwann nach 4 Jahren nachfragen zu müssen ob Du nicht inzwischen selbst Abhilfe geschaffen hast? Oder ob Du das nächste Kind bekommen hast oder meinst eben Hausfrau bleiben zu wollen? da muss Frau schon selbst den Hintern hochbekommen. Das man sich 3 Monate vor beginn arbeitslos melden muss ist auch nichts neues. Das gilt IMO schon seit 10 Jahren oder länger. Und in den 3 Monaten kann man dann ja schon mal selbst schauen - damit der Fall das man wirklich arbeitslos ist im Idealfall gar nicht erst eintritt. bei mir war es bisher immer so, ich habe mich beim Amt gemeldet und innerhalb von 1-2 Tagen hatte sich das schon selbst erledigt und ich eine neue Arbeit.

Mitglied inaktiv - 10.05.2016, 12:54