Hallo
Ich bin in Elternzeit und beziehe den Mindestsatz (300 Euro) Elterngeld. Meine Tochter wurde im Februar geboren und wir haben das EG für ein Jahr beantragt.
Ich bin angestellt in einer Krippe. Dort hab ich EZ für 2 Jahre beantragt....
Nun bietet sich mir eventuell die Möglichkeit vormittags an 2 Tagen in einer Bar zu arbeiten.
Wahrscheinlich als geringfügig Beschäftigte und für ca. 8 Stunden die Woche.
Wird mir dann was von den 300 Euro EG abgezogen?
Vielen Dank
von
JenLuc
am 08.10.2015, 17:14
Antwort auf:
Arbeit trotz Elterngeld
Hallo,
Nein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2015
Antwort auf:
Arbeit trotz Elterngeld
Da fällt mir noch was ein....
- mit meinem derzeitigen Arbeitgeber, der Krippe als Elterninitiative, ist das Verhältnis nicht mehr sehr gut da ich nach der ersten Elternzeit wieder kommen wollte, schwanger wurde und wegen einer vorangegangenen Fehlgeburt erst nach der 12. Woche Bescheid gegeben habe.
Dort werde ich nach der jetzigen EZ auch nicht mehr hingehen.
Muss ich sie trotzdem um eine schriftliche Erlaubnis bitten, während der EZ woanders zu arbeiten?
von
JenLuc
am 08.10.2015, 17:48