Frage: Arbeit nach der Elternzeit

Guten Abend, meiner Firma geht es finanziell schlecht und es werden massiv Stellen abgebaut. Jeder Arbeitnehmer der nicht in einem Projekt ist wird wohl entlassen werden. Wenn ich nach der Elternzeit sieht es schlecht für mich aus. Nun meine Fragen: 1. Muss mich meine Firma auf Teilzeitbasis wieder beschäftigen? 2. Wenn die Firma einen los werden will und es weniger als 15 Mitarbeiter sind, greift dann die Sozialauswahl? 3. Gibt es eine Regelung das man 4 Monate weiterbeschäftigt werden muss? 4. Wenn man Urlaub von vor der Elternzeit mitgenommen hat, muss dieser dann auf Basis des neuen Teilzeitverhältnisses vergütet werden oder nach dem alten Vollzeitvertrag? Gibt es eine Möglichkeit eine anwaltliche Beratung zu bekommen, die sozusagen vom Gericht bezahlt wird? Vielen Dank! Liebe Grüße Mareike Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

Mitglied inaktiv - 20.10.2014, 08:09



Antwort auf: Arbeit nach der Elternzeit

Hallo, 1. Ja, wenn der betrieb mehr als 15 AN hat u keine betrieblcihen Gründe dagegensprechen 2. Ja nach betriebszugehörigkeit 5 o 10 AN 3, Nein 4. VZ 5. Beratungshilfeschein googeln Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.10.2014



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