Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Vor der EZ war ich für 40 h/ Woche beschäftigt. Nach der EZ möchte ich TZ für 20 h arbeiten. Ein KiGa-Platz ist reserviert. Was ist zu tun, wenn der ArbG der Teilzeit nicht zustimmt (Voraussetzungen für meinen Antrag sind aber gegeben: mehr als 15 AN und keine wirklichen betr. Gründe, die dagegensprechen-der ArbG möchte mich einfach "ärgern")? Ich würde dann Klage einreichen. Was ist aber mit dem Zeitraum zwischen Einreichung und Urteil? Das Gericht wird mir wahrscheinl. Recht geben. Kann ich in dieser Zeit einfach 20 h arbeiten? Ich möchte einfach nicht mein Kind für 9 h betreuen lassen. Ein Abholen meines Kindes vom KiGa mittags durch eine andere Person, bis die Entscheidung des Gerichts vorliegt, scheidet aus. Kann man so etwas wie eine vorläufige Entscheidung des Gerichts aufgrund der Dringlichkeit beantragen (also so eine Art Zwischenentscheidung, bis das Urteil in der Hauptsache vorliegt) oder soll ich einfach nach 4 h/Tag vom Arbeitsplatz gehen? Was kann ich tun? Herzlichen Dank! Viele Grüße
von sole3 am 12.11.2016, 08:40