Hallo Frau Bader, mein Ex hat mich wegen "Entziehung Minderjähriger"angezeigt, also Strafanzeige. Er hatte sich nicht an die Urlaubsregelung gehalten. Nach Info meinerseits darüber war das Kind zu der von ihm geforderten Urlaubszeit nicht "abholbar" war. Neben der Strafanzeigte hat er ein Ordnungsgeld beim Familiengericht gegen mich beantragt, wurde abgewiesen und auch nach Widerspruch seinerseits vom OLG abgewiesen. Ich also im Recht. Strafanzeige wurde eingestellt. Meine Frage: Besteht die gerechtfertigte Möglichkeit gegen meinen Ex vorzugehen und (wenigstens einen Teil der Anwaltskosten; das waren beim Ordnungsgeld 2000 EUR, Strafanzeige 680EUR) einzufordern/ einzuklagen? Oder ist das einfach mein Pech, dass mein Ex so klagefreudig ist? War nicht das erste Mal und wird vermutlich nicht das erste Mal bleiben. DANKE! VG
von susiundstrolche am 16.01.2017, 18:44