Hallo Frau Bader, mein Mann hat von 2007-2009 durchgängig die Kinder im Rahmen der Elternzeit erzogen (1. Kind geboren 7/2007, 2. Kind geboren 5/2009). Vor der Elternzeit war er arbeitslos ohne Bezüge (da uns kein H4 zustand). Nach Elterngeldbezug von Kind 1 bis Elternzeit Kind 2 hat er einen Minijob gemacht. Ab September 2013 hat er nun gearbeitet, AV endet am 31.10.14. Jetzt ist meine Frage: Zählt die Elternzeit von Kind 2 als Anwartschaft für den ALG I-Bezug? Die Dame beim Amt heute meinte, nur wenn er Mutterschaftsgeld bezogen hat. Ich habe ihr dann erklärt, dass ein Mann ja kein Mutterschaftsgeld beziehen kann. Es heißt nicht für umsonst: Mutterschaftsgeld. Mein Mann sollte sich nämlich eine Bescheinigung über den Mutterschaftsgeldbezug bei der KK holen. Er würde dann nämlich 12 statt 6 Monate ALG I bekommen.
von ALF0709 am 01.10.2014, 17:36