Anwalts- und Prozesskosten Betreuungsunterhalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anwalts- und Prozesskosten Betreuungsunterhalt

Hallo Frau Bader, ich bin von meinem nichtehelichen Partner getrennt und wir haben ein Kind (14 Wochen alt) zusammen. Der Kindesunterhalt wird im Rahmen der Beistandschaft vom Jugendamt eingefordert. Ich habe errechnet, dass mir nach Berechnung beider Einkommen, abzüglich Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt zusteht. Ich habe über ein Vordruck des Jugendamts den Kindsvater via Einschreiben aufgefordert, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzustellen, was auch bereits erfolgt ist. Allerdings habe ich noch kein Unterhalt gefordert. Wenn ich jetzt zum Anwalt gehe und über diesen den Unterhalt einfordere, wer muss die Kosten tragen? Wie verhält es sich mit ggf. entstehenden Prozesskosten? Ich muss dazu sagen, dass Freiberatungen und Prozesskostenhilfe vermutlich nicht in Frage kommen, da ich über Einkommen und etwas Kapitalvermögen verfüge. Für eine Rückmeldung schon mal vielen Dank!!!

von Sonnenscheinchen29 am 01.04.2014, 23:34



Antwort auf: Anwalts- und Prozesskosten Betreuungsunterhalt

Hallo, grds. erst einmal Sie. Wenn er die Auskunft nicht fristgerecht gibt, kann man die Kosten evtl. als Verzugsschaden geltend machen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2014



Antwort auf: Anwalts- und Prozesskosten Betreuungsunterhalt

"Besteller zahlt" - so ist es eben. Wen sonst willst Du die Anwaltskosten zahlen lassen?

von Andrea6 am 02.04.2014, 12:53



Antwort auf: Anwalts- und Prozesskosten Betreuungsunterhalt

Grundsätzlich braucht es keinen Anwalt um sich über Unterhalt zu einigen. das kann man unter sich klären. wenn er schon so kooperativ ist und DIR seine Einkommensnachweise zukommen lässt, dann sollte es möglich sein, sich mit ihm über den Unterhalt zu einigen. VG Désirée

von desireekk am 02.04.2014, 15:59



Antwort auf: Anwalts- und Prozesskosten Betreuungsunterhalt

Es wäre schön, wenn man nie einen Anwalt bräuchte, um sich über den Unterhalt zu einigen. Wenn dem so wäre, wäre ich garantiert nicht hier in dem Forum und würde garantiert auch nicht diese Frage stellen. Der Trennung sind Dramen vorausgegangen, die garantiert KEINER erleben will!!! Ob ihr es glaubt oder nicht, es gibt tatsächlich Männer denen es total egal ist, wie man finanziell über die Runden kommt. Ich gehe auch wieder nach einem Jahr arbeiten, um mich finanziell abzusichern. Ich will lediglich das Delta aufstocken, um mit meiner Kleinen über die Runden zu kommen. Die Einkommensnachweise hat er mir zukommen lassen, weil ICH ihn dazu aufgefordert habe. Übrigens ein Vordruck des Jugendamtes, das entsprechendes empfiehlt. Da er bereits angekündigt hat, keinen Unterhalt für mich zu zahlen, muss ich wissen, wie es weiter geht. Und wer das nicht nachvollziehen kann, tut mir leid! Also bitte vorher erkundigen und dann sich ein Urteil erlauben!!! VG zurück

von Sonnenscheinchen29 am 02.04.2014, 21:46



Antwort auf: Anwalts- und Prozesskosten Betreuungsunterhalt

ich habe vor vielen jahren auch mal per anwalt betreuungsunterhalt für mich per anwalt einfordern wollen. scheiterte an meinem geldbeutel, eben weil der anwalt so teuer gewesen wäre, was die paar kröten unterhalt ziemlich schnell gefressen hätte. dem erzeuger ist es btw auch nach 19 jahren wurscht, wie ich finanziell um die rundem komme/kam....das ist leider schrecklich normal. am besten, man verläßt sich auf sich selbst und ist dankbar für den kindesunterhalt.

Mitglied inaktiv - 03.04.2014, 18:28



Antwort auf: Anwalts- und Prozesskosten Betreuungsunterhalt

Ich habe im Internet gelesen, dass wenn man ihn durch die Unterhaltsforderung in Verzug setzt und keine Zahlung freiwillig erfolgt, dass dann die Anwaltskosten von ihm getragen werden müssen. Zumindest hat man dann eine Gesprächsgrundlage. Möchte ihn ja nicht auf Unterhalt verklagen. Aber wenn er sich partou weigert und man sich nicht einigt, habe ich zumindest die Chance zu meinem Recht zu kommen. Und da sich der Unterhalt an dem Einkommen und Vermögen von beiden Seiten orientiert, finde ich diese Regelung auch rechtens. Nur weil man nicht verheiratet ist, heißt das noch lange nicht, dass man nicht eheähnlich gelebt hat. Und wenn man seinem Kind etwas bieten möchte, reicht der Kindesunterhalt bei weitem nicht aus. Sicherlich geh ich aus diesem Grund zum arbeiten, aber ich sehe es nicht ein, dass ich mir den Allerwertesten aufreiß, während mein Ex sein bemerkenswertes Gehalt nach Hause schleppt und sich gut gehen lässt. Wäre die Beziehung weiter gelaufen, hätte er mich ja auch finanziell unterstützen müssen. Ich habe auch was gegen die Frauen, die es sich jahrelang daheim gemütlich machen und sich von den Männern aushalten lassen und aus Trotz nicht arbeiten gehen. Ich glaube da kann man bei mir nach einem Jahr mit 70% Wiedereinstieg nicht meckern.

von Sonnenscheinchen29 am 03.04.2014, 20:55



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