Sehr geehrte Frau Bader,
Der Kindsvater zahlt trotz unterhaltstitel und mehreren Aufforderungen durch die Beistandschaft des Jugendamtes nur die Hälfte des festgesetzten Mindestunterhalts für die gemeinsamen Kinder.
Nun muss man den weg der gehaltspfändung gehen(er verdient genug wurde auch durch das jugendamt alles berechnet ).
Ist es in diesem Fall besser einen Anwalt hinzuzuziehen oder reicht eine Beistandschaft aus um vor gericht den Unterhalt der Kinder einzutreiben?
Hätte ein anwalt vorteile?
Danke für ihre Hilfe.
von
Mummy1.2.3.
am 01.06.2017, 17:59
Antwort auf:
Anwalt oder beistandschaft?
Hallo,
das kann man allgemein nicht sagen, das hängt von den Sachbearbeiter ab. Da gibt es gute oder schlechte.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2017
Antwort auf:
Anwalt oder beistandschaft?
Hallo,
wenn es einen Titel gibt brauchst Du kein Gericht mehr.
Du kannst direkt zum Gerichtsvollzieher gehen und vollstrecken lassen, hilfreich dabei ist wenn Du ihm alles mitteilst was Du weisst. Inkl. AG etc.
ich bin mir aber nicht sicher, ob Du das kannst wenn es eine Beistandschaft gibt.
Ich fürchte, Du musst das JA anstupsen damit sie vollstrecken. Anstupsen kann auch auf die Füße treten bedeuten. das JA MUSS tätig werden!
Gruss
D
von
desireekk
am 01.06.2017, 19:37
Antwort auf:
Anwalt oder beistandschaft?
Danke für die antwort das jugendamt ist jetzt auch tärig geworden und hat gesagt es gibt jetzt nur noch den schritt der zwangsvollstreckung da der kindsvater alles vom jugendamt ignoriert.
ich wollte nur nachfragen ob man sollte es zu einer klage auf abänderung des unterhaltstitels kommen durch den kindsvater als antwort auf die vollstreckung man besser einen anwalt nimmt?
von
Mummy1.2.3.
am 01.06.2017, 20:13