Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten Zwillinge. Ich habe folgende Fragen zur Anmeldung der Elternzeit: Ich habe bisher Teilzeit zu 80% gearbeitet. 1. Da es unwahrscheinlich ist, dass ich im 3.Jahr wieder voll, in diesem Fall 80% arbeiten werde: Welche Gründe sprechen dagegen, gleich 3 Jahre Elternzeit, statt 2 Jahre mit anschliessender Verlängerung anzumelden? (2 Jahre Kind 1, 1 Jahr Kind 2?) 2.Ist es zwingend erforderlich bei der Elternzeitanmeldung einen Teilzeitwunsch zu formulieren (z.b. 10 Stunden ab dem 1,5 Lebensjahr?) um sich die Option auf Teilzeit während der Elternzeit nicht zu verwirken? Vielen Dank für Ihre Antwort und ein schönes Wochenende twin_mam
von twin_mam am 05.09.2014, 16:34