Antrag Elternzeit/Elterngeld Vater richtig gestellt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Antrag Elternzeit/Elterngeld Vater richtig gestellt?

Liebe Frau Bader, Unser Sohn ist am 26.9.2016 geboren. Ich habe zwölf Monate Elterngeld beantragt und mein Mann möchte die letzten beiden Monate ebenfalls Elterngeld beantragen und zusätzlich noch einen dritten Monat Elternzeit nehmen. Er hat bei seinem Arbeitgeber beantragt ab dem 1.8.17 drei Monate Elternzeit zu nehmen. Dieser hat ihm nun für drei Monate den Urlaub um je ein Zwölftel gekürzt, da er volle Kalendermonate fehlt. Hätten wir den Antrag anders stellen müssen und kann man das noch ändern? Wird der Elterngeld Zeitraum jetzt ein anderer sein, da hierfür vom Geburtstermin des Kindes aus gerechnet wird? Vielen Dank und viele Grüße, Ulrike

von Kikimat am 07.06.2017, 20:19



Antwort auf: Antrag Elternzeit/Elterngeld Vater richtig gestellt?

Hallo, berechnet sich nach Lebensmonaten u so hätte er den EZ-Antrag stellen sollen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.06.2017



Antwort auf: Antrag Elternzeit/Elterngeld Vater richtig gestellt?

Ganz, ganz dringend abändern wäre mein Tipp! Dein Mann MUSS vom 26ten jedes Monates bis zum 25ten in EZ sein für das EG. Sonst fällt der Monat komplett aus dem EG heraus. Er darf nicht nach Kalendermonaten gehen sondern nach Lebensmonaten. Aktuell würde er für August kein Geld bekommen, sondern von 26.08-25.09 und dann von 26.09-25.10. Damit hätte er knapp noch gerade die beiden EG-Monate voll. verschenkt aber eben Urlaub und wo auch Geld. Den, sobald er mindestens 1 Tag in dem Kalendermonat arbeitet, darf der Urlaub nicht gekürzt werden, sondern nur für Kalendermonate in denen er komplett in EZ wäre. Der AG handelt also korrekt. Wenn er wirklich erst wieder im November arbeiten will, dann soll er EZ beim AG vom 26.07-31.10. melden. Dann kann der AG für August, Sept und Oktober den Urlaub kürzen. Nimmt Dein Mann vom 26.07-25.10ten EZ dann darf der AG nur für Aug und Sep kürzen. Da es dieses Jahr einen Feiertag mehr gibt im Oktober, könnte er mit guter Urlaubsplanung es trotzdem hinbekommen das er erst ab dem 1.11 bzw 2.11 wieder arbeiten muss, bekommt aber für die paar Tage eben auch Arbeitslohn und eben vollen Urlaubsanspruch für Oktober. Davon ab ist es sicherer wegen EG.

Mitglied inaktiv - 07.06.2017, 20:33



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