Liebe Frau Bader, ich bin gerade dabei den Antrag auf Elterngeld auszufüllen und hoffe, dass Sie mir bei meinen Fragen helfen können. 1. Sind Einkünfte aus Vermietung Gewinneinkünfte und müssen in dem Antrag eingegeben werden? Wenn ja muss ich dann mein Steuerbescheid als Nachweis mit dem Antrag schicken? 2. Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen. Habe ich einen Vor- oder Nachteil wenn ich das Elterngeld für den halbierten zeitraum beantrage? 3. Als ich schwanger war, dies aber noch nicht wusste, war ich wegen Depressionen krankgeschrieben (ich war da vielleicht in der zweiten oder dritten Woche). Die krankschreibung dauerte mehr als sechs Wochen, sodass ich für weitere sechs Wochen Krankengeld bekommen habe. Meine Frage ist: ist meine Erkrankung schwangerschaftsbedingt?? Herzlichen Dank im voraus für Ihre Hilfe und beste Grüße
von Kassandan am 05.05.2015, 16:03