Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte Sie kurz um folgende Auskunft: Ich bin in meiner Firma in der Buchhaltung eingesetzt. Diese Stelle wird allein durch mich besetzt. Nun befinde ich mich in Elternzeit. Es war abgesprochen, dass ich nach Elternzeit wieder auf meine Stelle zurück kann. Nun habe ich jedoch durch einen Kollegen erfahren, dass jemand Neues für die Buchhaltung UNBEFRISTET eingestellt wurde. Ich gehe also davon aus, dass nicht beabsichtigt ist, dass ich nach der EZ wieder in der Buchhaltung arbeiten kann (für 2 Kräfte reicht die Arbeit nicht aus). Meine Frage ist daher: Kann mein Arbeitgeber mich auch an einem anderen Arbeitsplatz einsetzen? Als Bürotätigkeit gibt es in meiner Firma nur "geringwertigere" Tätigkeiten, wie beispielsweise die Ablage oder der Versand. Von meinen Fähigkeiten könnte ich dies auch, nur habe ich mich ja mit meiner Bezeichnung "Finanzbuchhalterin" noch weitergebildet. Kann mein Arbeitgeber mich - zwar für gleiches Gehalt - an eine geringwertige Tätigkeit verweisen oder gilt nach wie vor meine Tätigkeit aus dem Arbeitsvertrag, nämlich Finanzbuchhaltung? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und viele Grüße
von sole3 am 16.01.2017, 19:40