11:17
Hallo, ich bin schwanger und habe Beschäftigungsverbot. Jetzt heißt es vom Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf meinem Urlaub habe weil ich Beschäftigungsverbot habe und mein Urlaub dadurch verfällt. Danke für die Antwort. MfG Monika Loichinger
von
velkaryba
am 25.10.2016, 12:01
Antwort auf:
Anspruch auf Urlaub während Beschäftigungsverbotes.
Hallo,
Nein, das ist unrichtig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2016
Antwort auf:
Anspruch auf Urlaub während Beschäftigungsverbotes.
Schauen Sie hier:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/mutterschutz-54-beschaeftigungsverbot-und-urlaub_idesk_PI13994_HI712145.html
Ihnen bleibt der Urlaub in allen Fällen erhalten, auch wenn er bereits festgesetzt oder beantragt und genehmigt war. Paragraph 17 MuSchg ist u.a. eine urlaubsrechtliche Schutzvorschrift. Ein anders lautendes BAG Urteil gilt nicht mehr, wie Sie auch dem Haufe- Kommentar entnehmen können.
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Urlaubsanspruch-trotz-Beschaeftigungsverbot_142341.htm
von
Behnke
am 25.10.2016, 12:50
Antwort auf:
Anspruch auf Urlaub während Beschäftigungsverbotes.
Der Urlaub verfällt nicht. Allerdings wenn er bereits beantragt und genehmigt war, und das Beschäftigungsverbot ein generelles vom Arbeitgeber nach § 4 MuSchG war, dann muss der Urlaub genommen werden. Beim individuellen BV ist das anders, aber auch da verfällt er nicht.
Mitglied inaktiv - 25.10.2016, 15:09
Antwort auf:
Anspruch auf Urlaub während Beschäftigungsverbotes.
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Muss-der-Urlaub-vor-dem-generellen-Beschaeftigungsverbot-genommen-werden_124811.htm
von
Behnke
am 25.10.2016, 15:46
Antwort auf:
Anspruch auf Urlaub während Beschäftigungsverbotes.
Das ist ja ein anderer Fall. Wenn der Urlaub aber bereits beantragt und genehmigt war, sieht es anders aus. Dann muss er im generellen BV auch genommen werden.
Mitglied inaktiv - 25.10.2016, 16:25