Hallo!
Ich bin seit über einem Jahr von Hamburg beurlaubt und lebe im Ausland. Meinen Wohnsitz habe ich abgemeldet und beziehe mit meinem derzeitigen Beurlaubungsvertrag keinerlei Bezüge. Dies haben wir mit meiner damaligen Personalsachbearbeiterin so beschlossen, da ich an meiner deutschen Auslandsschule eine volle Beschäftigung eingehen wollte. Nun bin ich nach dem Mutterschutz aus dem Auslandsvertrag raus, da ich ein Kind bekommen habe und muss jetzt meinen derzeitigen Beurlaubungsantrag verlängern oder einen neuen abschließen. Dazu meine Frage: Gibt es für meinen Fall eine Beurlaubung mit Bezügen? Bzw. habe ich einen Anspruch auf Elterngeld?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
LG,
Katja Müller
von
Mutter in Shanghai
am 19.05.2016, 08:48
Antwort auf:
Anspruch auf Unterstützung?
Hallo,
o.k., Sie sind Beamtin.
Eine Beurlaubung mit Bezügen gibt es nicht.
und Elterngeld bekommen sie auch nicht, dass Sie weder einen Wohnsitz in Deutschland haben noch Einkünfte haben, die in Deutschland versteuert werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.05.2016
Antwort auf:
Anspruch auf Unterstützung?
Was ist dein Status? Du schreibst von Bezügen... Bist du Beamte? Angestellte im öffentlichen Dienst? Nach welchem Tarifvertrag? Oder wo/wie bist du beschäftigt?
Du schreibst, dein Auslandsvertrag endete weil du ein Kind bekommen hast. Hast den Vertrag gekündigt? War dieser befristet?
Ist der Mutterschutz schon beendet?
Beabsichtigst du weiterhin im Ausland zu bleiben oder bist/kommst du wieder zurück?
von
chrissicat
am 19.05.2016, 12:56
Antwort auf:
Anspruch auf Unterstützung?
Hallo!
In Hamburg bin ich verbeamtet und zurzeit davon beurlaubt. Mein Auslandsvertrag war befristet und läuft jetzt im Sommer aus. Der Mutterschutz ist schon beendet. Ich möchte noch 1-2 Jahre im Ausland bleiben.
LG!
von
Mutter in Shanghai
am 19.05.2016, 17:58
Antwort auf:
Anspruch auf Unterstützung?
Was ich nicht ganz verstehe:
Warum solltest Du Bezüge erhalten, wenn Du nicht arbeitest?!
von
Ninu
am 20.05.2016, 07:44