Hallo, ich habe aus meiner ersten Schwangerschaft einen Resturlaub von 42 Tagen ausstehen. Nach der Elternzeit bin ich nahtlos ins nächste Beschäftigungsverbot gegangen und hatte somit nicht die Chance den Resturlaub in Anspruch zu nehmen. Aus der erneuten Schwangerschaft ergeben sich wiederum 16 Tage Urlaub. Wenn ich jetzt nächstes Jahr nach meiner erneuten Elternzeit wieder anfange zu arbeiten, bleibt der Anspruch auf Resturlaub 42 + 16 Tage erhalten? Oder verfällt der Resturlaub der 42 Tage aus meiner ersten Schwangerschaft? Herzlichen Dank
von SvenjaS1982 am 25.10.2014, 09:21