Sehr geehrte Frau Bader, ich habe aus dem Jahr 2013 einen Resturlaub von 19 Tagen (ich wurde ab Mai 2013 aufgrund eines Schlaganfalls krankgeschrieben, war im Anschluss im Wiedereingliederungsprogramm "Hamburgermodell" und danach aber sofort Schwanger und im Beschäftigungsverbot [derzeit 32SSW]). Steht mir dieser Resturlaub von 19 Tagen aus dem Jahr 2013 nach der Elternzeit zu ? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen. Liebe Grüße Katrin
von Katrin S. am 14.04.2014, 11:34