Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage: besteht für mich ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld (damit meine ich nicht die 13€ täglich von der KK sondern die Aufstockung durch den Arbeitgeber, wenn ich nur ca. 1,5 Monate arbeite bevor ich wieder in den Mutterschaftsurlaub gehe? ich habe gehört, das der Arbeitgeber den Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate zugrunde legt. Wenn nun diese Zeit nicht erreicht wird, kann dann der AG die Aufstockung verweigern? wenn dem so ist, ist es für mich fraglich, ob ich dann eine Verlängerung der aktuellen Elternzeit beantrage (sind dann 2 Jahre) kurze Beschreibung meiner Situation: ich habe am 18.4.2015 meine erste Tochter bekommen. Elternzeit für 2 Jahre genommen, d.h. der 18.4.2017 wird mein erster Arbeitstag sein. nun bin ich mit dem 2. Kind schwanger. Entbindungstermin ist der 14.7.2017. somit schätze ich, das ich ab Juni in den Mutterschutz gehe. Vielen Dank für Ihre Antwort
von SarahM2015 am 11.11.2016, 00:33