Liebe Frau Bader, Ab wann hat man Anspruch auf Kindergeld wenn das Kind im Ausland geboren ist und erst mit ein paar Monaten alt in Deutschland angemeldet worden ist. Ich (EU-Bürger, Alleinerzieherin) bin für die Entbindung nach meiner Heimat zurück gegangen und war also für ungefähr 4 Monaten ins Ausland. Ich war aber weiter in Deutschland sozialversichert, steuerpflichtig und angemeldet, und hatte mein Hauptwohnsitz in Deutschland behalten. Anspruch auf Sozialleistung in meiner Heimat habe ich keine, was über EU Formular von der deutsche Familienkasse auch geprüft worden ist. Trotzdem wird mir Kindergeld nur ab die Zeit wo des Kindes in Deutschland angemeldet worden ist. Was ist die legale Grundlage für diese Entscheidung? Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen
von Lydie am 23.05.2015, 14:25