Hallo Frau Bader, Unser Sohn wurde einige Monate von der Tagesmutter betreut. In dieser Zeit hat sie Kinder bei verschiedenen Aktivitäten fotografiert. Da unsere Kündigung für sie nicht ganz passend war, weigert sie sich jetzt uns die Bilder von unserem Sohn zu übergeben. Ihre Begründung: sie sei dazu einfach nicht verpflichtet. Stimmt es, dass wir Eltern, bzw. unser Sohn kein Anspruch auf diese Bilder haben? Durfte sie überhaupt ohne unserer schriftlichen Bewilligung ihn fotografieren? Vielen Dank im voraus!
von Clarinda am 24.10.2016, 12:52