Guten Tag Frau Bader, vielen Dank für Ihre Arbeit hier im Forum! Ich war nach 1 Jahr Elternzeit in Elternteilzeit beschäftigt, bin davon jedoch nach 7 Monaten freiwillig zurückgetreten um wieder Voll zu arbeiten. (Ursprünglich 1 Jahr Elternteilzeit vereinbart ). 1.Habe ich durch das Zurücktreten den Anspruch verloren die verbleibenen Monate zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu nehmen, zb zur Einschulung des Kindes ? 2. Bleibt der Anspruch auf nichtgenommene Monate bestehen auch wenn ich den Arbeitgeber wecksel ? 3.Können Sie mir auch bestätigen ob die Elternzeit von 3 Jahren pro Elternteil/ pro Kind gilt oder nur 3 Jahre pro Kind die auf beide Partner aufgeteilt werden müssen ? Vielen Dank, Irja
von Irja14 am 20.05.2015, 12:18