Anspruch auf Elterngeld beim Aufenthalt im Ausland

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Elterngeld beim Aufenthalt im Ausland

Guten Tag Frau Bader, mein Mann und ich erwarten in einem Monat unsere Tochter. Ich werde 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen. Mein Mann hat jetzt ein Angebot in EU-Ausland ein Projekt zu koordinieren. Wenn wir als ganze Familie im Ausland wohnen, bekomme ich weiterhin das Elterngeld? Ist in dieser Zeit eine Wohnsitz-Anmeldung in Deutschland erforderlich? Ich freue mich schon auf Ihre Antwort. Viele Gruesse aus Stuttgart, Aga Szostak

von aga_szostak am 20.02.2017, 12:28



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld beim Aufenthalt im Ausland

Hallo, nein. Man muss den Wohnsitz in D haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2017



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld beim Aufenthalt im Ausland

Wenn ihr im Ausland lebt, erhaltet ihr für diese Zeit kein Elterngeld aus Deutschland. Der Wohnsitz muss da angemeldet werden, wo sich auch der Lebensmittelpunkt befindet.

Mitglied inaktiv - 20.02.2017, 13:11



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