Guten Tag Frau Bader, mein Mann und ich erwarten in einem Monat unsere Tochter. Ich werde 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen. Mein Mann hat jetzt ein Angebot in EU-Ausland ein Projekt zu koordinieren. Wenn wir als ganze Familie im Ausland wohnen, bekomme ich weiterhin das Elterngeld? Ist in dieser Zeit eine Wohnsitz-Anmeldung in Deutschland erforderlich? Ich freue mich schon auf Ihre Antwort. Viele Gruesse aus Stuttgart, Aga Szostak
von aga_szostak am 20.02.2017, 12:28